Hallo habe diesen Monat eine Kürzung erhalten gegen die ich nun Wiederspruch eingelegt habe da ich Gründe hatte den BFZ Kurs nicht zu besuchen. Nun meint das Amt ich habe den Kurs abgebrochen so ist es aber nicht ich habe den nur verschoben.
Hier einmal mein Wiederspruch für die Leute die sich diesen gerne einmal durchlesen möchten:
Sehr geehrter Herr ...,
Hiermit lege ich Wiederspruch gegen ihr Schreiben vom 22.05.2007 ein.
Sachverhaltsdarstellung:
Ich nahm an der Maßnahme Zukunft mit Profil BFZ genannt nicht mehr teil da ich die Handwerker im Haus hatte. Seit dem wir hier in Schwabach wohnen haben wir kein Badezimmer in dieser Wohnung gehabt. Wir mussten um auf das WC zu gehen bis zur nächsten Tankstelle laufen um dort unser Geschäft zu verrichten. Zum Waschen hatte wir nur ein Waschbecken zur Verfügung.
Das sind natürlich keine Umständen um so zu leben. Damit ich die Handwerker Empfangen konnten, musste ich natürlich zu hause bleiben wie sonst sollen die Handwerker in die Wohnung gelangen?
Ich habe mit dem BFZ Kontakt aufgenommen und diese freundliche Dame gefragt ob es möglich sei später mit dem Kurs zu beginnen da ich nun endlich mein Badezimmer bekomme.
Die Frau teilte mir am Telefon mit das dies kein Problem sei und ich auch kein ärger bekomme mit der ARGE Schwabach da ich telefonisch bescheid gesagt habe.
Diese Dame sagte aus das ich mich melden sollte, wenn das Badezimmer fertig sei.
Da die Handwerker sehr unregelmäßig kamen, (das kann unsere Vermieterin, Frau Schick, Frau Folte und die Handwerker sicherlich bestätigen.) mir dies aber nie mitteilten musste ich natürlich immer zu Hause sein um ihnen die Tür zu öffnen und Zugang zu der Wohnung gewähren.
Nachdem die Handwerker ihre Arbeit verrichtet hatten, fing ich das Praktikum bei Herrn Bierbaum an. Somit musste ich den Kurs nicht mehr besuchen gehen da ich mir selbständig etwas gesucht habe.
Hätte man mir mitgeteilt bei meiner Eingliederungsvereinbarung das ich dies nicht mit dem BFZ sondern mit der ARGE abzuklären hätte, hätte ich dies selbstverständlich getan. Ich erhielt von dem BFZ Kurs aber auch ein Brief worin rauszulesen war das ich alles mit dem BFZ zu klären hätte.
Desweiteren wurde mir am Telefon 2 mal mitgeteilt das ich ebenfalls alle Änderungen mit dem BFZ abzuklären habe. Natürlich verlasse ich mich auf diese Aussage da ich mir nicht vorstellen konnte das dies eine Falschaussage sei.
Da dies nun anscheinen auf eine Falschaussage beruht sehe ich den Fehler nicht in mir sondern vielmehr bei dem BFZ Center.
Ich sehe die Schuld nicht in mir da ich bemüht war alles unter einen Hut zu bekommen. Ich wollte arbeiten und endlich wieder ein Badezimmer benutzen können.
Wenn man sich nicht Duschen kann fühlt man sich immer dreckig und sehr unwohl.
Desweiteren ist meine Krankschreibung zu Berücksichtigen und meine Bemühung alles zu ihrer und meiner Zufriedenheit zu klären.
Sie schreiben in ihrer Begründung etwas von einem Hund, weder besitze ich einen Hund noch habe ich irgendwann etwas von einem Hund erzählt. Deshalb bitte ich Sie mir dieses Schreiben wo ich etwas von einem Hund erzählt habe mir zukommen zu lassen. Mit der Anmeldung Schwabach habe ich auch telefoniert wo ich das erste mal meinen Kurs verschieben wollte, diese Anmeldung teilte mir mit das ich dies mit dem BFZ Center klären sollte, was ich wieder rum tat, deshalb bin ich meinen Pflichten nachgekommen.
In meiner Eingliederungsvereinbarung kann ich nix finden was darauf hinweist das ich extra mit meinem Arbeitsvermittler Kontakt aufnehmen muss.
Vielmehr steht in meiner Eingliederungsvereinbarung etwas von, ich Zitiere:
“ Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 4 Wochen das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahmen anbieten:
Prüfung Angebot einer Arbeitsgelegenheit”
Selbst diesen Pflichten bin ich nachgekommen mit meinem Praktikum bei dem Zoofachgeschäft Zoowelt Bierbaum.
Der § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB 2 sagt aus, das ich diesen Kurs abgebrochen habe. Dies ist nicht der Fall ich habe darum gebeten später mit diesen Kurs zu beginnen. Jedoch nicht ihn zu beenden.
Vielmehr kam das Praktikum dazwischen was mir wieder rum von Herrn Haußner bewilligt worden ist.
Ich sehe deshalb keinen Grund eine Kürzung zu bekommen da wichtige Gründe vorliegen die wahrscheinlich bei der Kürzung nicht berücksichtig wurden.
Für weitere Fragen stehe ich gerne bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Meint ich habe eine Chance mit diesem Wiederspruch? Habe ihn heute weggebracht.
Nun noch eine Frage. Miene Freudnin geht ja arbeiten und nun durch meine 100% Kürzung haben wir jeden Monat 180€ für Essen u.s.w. übrig. Ist das überhaupt zugelassen mich und meine Freundin mit so wenig Geld zu überleben?
Vorallem hat er mir die Kürzung letzte Woche mitgeteilt und nun ist sie schon da. Muß man hier keine Fristen einhalten?
LG Brian
100% Kürzung in einer Bedarfsgemeinschaft
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