Hallo,
mal eine Frage. Nehmen wir an ich war 6 Monate arbeitslos ALG 2.
Kommt nun die Betriebskostenabrechnung und würde viel Geld zurück bekommen, muß ich dann das ganze Geld an die Arge geben oder nur die 6 Monate wo ich ALG 2 erhielt.
Gleich weiter..nehmen wir an ich gehe wieder arbeiten, dann kommt die Betriebskostenabrechnung, dürfen Sie dann auch das Geld zurück verlangen? Glaub gehört zu haben das dies so ist. Wenn ich aber eine Nachzahlung hätte, dann würde mir das Amt dies ja auch nicht zahlen wenn ich wieder arbeiten gehe.
Guthaben Nebenkosten zurück zahlen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Tracid
Solange Du Leistungen beziehst wird alles was Du einnimmst angerechnet. Auch Guthabenzahlungen von Betriebskostenabrechnungen gehören dazu. Hast Du nichts mehr mit Amt zu tun brauchst Du da nichts zurückzahlen.
Gruss
Solange Du Leistungen beziehst wird alles was Du einnimmst angerechnet. Auch Guthabenzahlungen von Betriebskostenabrechnungen gehören dazu. Hast Du nichts mehr mit Amt zu tun brauchst Du da nichts zurückzahlen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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