Ich lebe mir meiner Partnerin in einer Lebensgemeinschaft - beide beziehen ALG II. In unserer Wohnung befindet sich ein Durchlauferhitzer der uns, gelinde gesagt, auffrisst. Wir zahlen alle 2 Monate 182,00 Euro an Vattenfall. Das JobCenter teilte uns mit, dass es nicht ihr Problem sei. Jetzt habe ich gehört, dass ein Teil der Stromkosten eventuell, und falls möglich auch rückwirkend, als Betriebskosten abgerechnet werden kann. Fakt ist ja, dass der Durchlauferhitzer die komplette Warmwasserversorgung im Haushalt liefert.
Verfügt diesbezüglich jemand über Erfahrungswerte und möchte seinen Wissenstand mit mir teilen?
Danke im Voraus und Gruß aus Berlin.
Euch allen eine schöne Woche -
Sentinel
Strombedarf teilweise als Betriebskosten anrechnen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Sentinel
Strom muss selber gezahlt werden, auch wenn er für Warmwasser sorgt.
Das ist wie bei den Heizanlagen die Warmwasser bereiten und dafür die Kosten bei den Nebenkosten herausgerechnet werden.
Gruss
Strom muss selber gezahlt werden, auch wenn er für Warmwasser sorgt.
Das ist wie bei den Heizanlagen die Warmwasser bereiten und dafür die Kosten bei den Nebenkosten herausgerechnet werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hi,
was ist davon zu halten?
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-wa ... 70510.html
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
MfG
was ist davon zu halten?
http://www.sozialticker.com/hartz-iv-wa ... 70510.html
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
MfG
Hallo Typhoon
Das mit diesem Urteil ist eine weise Entscheidung der Richter.
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland. Aber als Argument bei einer eigenen Klage kann man sich da orientieren.
Gruss
Das mit diesem Urteil ist eine weise Entscheidung der Richter.
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland. Aber als Argument bei einer eigenen Klage kann man sich da orientieren.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Öhm will ja nicht besserwisser sein, aber das ist ein Urteil vom Sozialgericht;( Oder ?) Sozialgerichte nur für den Einzelfall !!Melinde hat geschrieben:Hallo Typhoon
Allerdings gilt so ein Urteil immer nur für den jeweiligen Gerichtsbezirk bzw. das Bundesland.
Und Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
PS: Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.