In der Zwickmühle

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
inderzwickmuehle
Beiträge: 1
Registriert: 14.05.2007 11:45

In der Zwickmühle

Beitrag von inderzwickmuehle »

Hallo,

wie mein Benutzername hier schon vermuten lässt, habe ich im Moment ein mehr oder weniger großes Problem:
Ich wohne mit einer Freundin (keine eheähnliche Gemeinschaft) in einer Wohnung in der Nähe von Kassel. Sie studiert auf einer Privatschule Physiotherapie und hat mich damit ein wenig angesteckt, zumal es ja auch der Ausweg aus meiner Hartz4-Falle wäre. Mein Fallmanager vom Arbeitsamt sagte jedoch, dass die Schulgebühren (etwas weniger als 400€/Monat) nicht übernommen werden. Habe ich normalerweise nicht Anspruch darauf?? Wäre dann ja offiziell nicht mehr arbeitslos und würde somit auch noch etwas für meine Zukunft zun, damit ich längerfristig auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kann.
Meine Frage ist nun: Was kann ich tun, damit das Arbeitsamt dies bezahlt?
Wenn es das nicht tut, welche Möglichkeiten bleiben mir, damit Wohnung + Schulgeld bezahlt wird?
Bin für jede Info dankbar!!!

LG

M.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wenn es eine Privatschule ist wirst Du da keine grossen chance haben !
Vielleicht hast Du anspruch auf BAföG ; aber das Einkommen deiner Eltern wird berücksichtigt !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten