Bedarfsgemeinschaft?
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Bedarfsgemeinschaft?
Hallo,
Ich habe mal eine frage wenn man jetzt mit seinem Freund zusammengezogen ist und beide Alg2 beziehen
Ist das nun schon eine Bedarfsgemeinschaft oder erst nach 1 Jahr ?
Ich habe da eben was im Forum gelesen weiss aber nicht ob das auch für uns zutrifft.
Bitte um Rat.
Bye
Ich habe mal eine frage wenn man jetzt mit seinem Freund zusammengezogen ist und beide Alg2 beziehen
Ist das nun schon eine Bedarfsgemeinschaft oder erst nach 1 Jahr ?
Ich habe da eben was im Forum gelesen weiss aber nicht ob das auch für uns zutrifft.
Bitte um Rat.
Bye
Hallo roterdrache1981
Eigentlich erst ab einem Jahr. Wird das anders gesehen kann man widersprechen. Neben dem einen Jahr gelten aber auch gemeinsame Konten, Versicherungsverträge und natürlich Kinderbetreuung dazu, nicht nur eigene gemeinsame Kinder. Da muss man auch drauf achten denn im Gesetz steht das alles so schön aufgelistet das man meint nur alles zusammen gilt. Ist aber nicht so, jeder Punkt auch einzeln.
Gruss
Eigentlich erst ab einem Jahr. Wird das anders gesehen kann man widersprechen. Neben dem einen Jahr gelten aber auch gemeinsame Konten, Versicherungsverträge und natürlich Kinderbetreuung dazu, nicht nur eigene gemeinsame Kinder. Da muss man auch drauf achten denn im Gesetz steht das alles so schön aufgelistet das man meint nur alles zusammen gilt. Ist aber nicht so, jeder Punkt auch einzeln.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Melinde,
aha...
Vielleicht sehen die das von der ARGE gleich so das wir also ich und meine Freund eine Bedarfsgemeinschaft sind weil ich gesagt hatte ich will mit meinem Freund zusammen ziehen ?
Oder ???
Könnte ich jetzt in Wiederspruch von dem Bewilligungsbescheid gehen ? oder Lieber sein lassen ?
erstes Geld haben wir jetzt anfanf Mai bekommen. ( jeder 311 € plus Miete )
Bye
aha...
Vielleicht sehen die das von der ARGE gleich so das wir also ich und meine Freund eine Bedarfsgemeinschaft sind weil ich gesagt hatte ich will mit meinem Freund zusammen ziehen ?
Oder ???
Könnte ich jetzt in Wiederspruch von dem Bewilligungsbescheid gehen ? oder Lieber sein lassen ?
erstes Geld haben wir jetzt anfanf Mai bekommen. ( jeder 311 € plus Miete )
Bye
Hallo roterdrache1981
Hier gibt´s ein Formular das ihr abgeben solltet. Auch als Freunde teilt man nicht unbedingt Teller und Bankkonto.
Stell erstmal einen Überprüfungsantrag des Bescheides und als Begründung das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und so, ihr seid befreundet aber lebt nicht eheähnlich zusammen.
Dann sollten 100% des Regelbedarfs für jeden Alleinstehenden gezahlt werden.
Bei Erfolglosigkeit kann immer noch über Widerspruch, Klage und der dazugehörige Nervenaufwand nachgedacht werden.
Gruss
Hier gibt´s ein Formular das ihr abgeben solltet. Auch als Freunde teilt man nicht unbedingt Teller und Bankkonto.
Stell erstmal einen Überprüfungsantrag des Bescheides und als Begründung das ihr nicht gemeinsam wirtschaftet und so, ihr seid befreundet aber lebt nicht eheähnlich zusammen.
Dann sollten 100% des Regelbedarfs für jeden Alleinstehenden gezahlt werden.
Bei Erfolglosigkeit kann immer noch über Widerspruch, Klage und der dazugehörige Nervenaufwand nachgedacht werden.
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Hallo,
das interessiert mich auch mal.
Ich muß diesen ALG 2 Antrag neu ausfüllen. Dort kann ich entweder die Bedarfsgemeinschaft ankreuzen oder das Zusatzblatt 5 das wir eine Wohngemeinschaft sind.
Kann ich da auch gleich dieses Formular mit abgeben das wir nicht aus einen Topf hauswirtschaften?
Handelt es sich bei uns da um eine Zwecksgemeinschaft? Und warum steht das nirgendwo auf diesen Antrag. Wie sieht es aus, wenn wir zwar 2 Betten in 2 Räumen haben, aber man in einen Bett schläft? Woher weiß die Arge ob wir schon 1 Jahr zusammen sind oder noch nicht? Sind jetzt erst zusammen gezogen.
das interessiert mich auch mal.
Ich muß diesen ALG 2 Antrag neu ausfüllen. Dort kann ich entweder die Bedarfsgemeinschaft ankreuzen oder das Zusatzblatt 5 das wir eine Wohngemeinschaft sind.
Kann ich da auch gleich dieses Formular mit abgeben das wir nicht aus einen Topf hauswirtschaften?
Handelt es sich bei uns da um eine Zwecksgemeinschaft? Und warum steht das nirgendwo auf diesen Antrag. Wie sieht es aus, wenn wir zwar 2 Betten in 2 Räumen haben, aber man in einen Bett schläft? Woher weiß die Arge ob wir schon 1 Jahr zusammen sind oder noch nicht? Sind jetzt erst zusammen gezogen.
Hallo Tracid
Kreuz die Wohngemeinschaft an und leg das andere Formular gleich mit dazu, spart Nachfragen.
Zweckgemeinschaft scheint bei Anträgen unbekannt zu sein weil der Begriff alles mögliche abdeckt. Zweckgemeinschaft ist auch das Zusammenleben von Flechten und Moosen auf Bäumen, auch die Mistel lebt in Zweckgemeinschaft mit dem Wirtsbaum.
Es gibt neben der Bedarfsgemeinschaft, zu der die eäG gehört, und der Wohngemeinschaft noch die Haushaltsgemeinschaft, die geht aber nur bei Leuten die irgendwie verwand oder verschwägert sind.
Der Zeitpunkt des Zusammenlebens wird vermutlich aus der Meldebestätigung hervorgehen.
2 Betten in 2 Räumen sollte heissen jeder schläft im eigenen Bett, oder liest der Aussendienst die Gute-Nacht-Geschichte?
Nicht vergessen jeden Morgen die Betten zu machen, ungemachtes Bett mit 2 Schlafkuhlen....sehr verdächtig.
Gruss
Kreuz die Wohngemeinschaft an und leg das andere Formular gleich mit dazu, spart Nachfragen.
Zweckgemeinschaft scheint bei Anträgen unbekannt zu sein weil der Begriff alles mögliche abdeckt. Zweckgemeinschaft ist auch das Zusammenleben von Flechten und Moosen auf Bäumen, auch die Mistel lebt in Zweckgemeinschaft mit dem Wirtsbaum.

Es gibt neben der Bedarfsgemeinschaft, zu der die eäG gehört, und der Wohngemeinschaft noch die Haushaltsgemeinschaft, die geht aber nur bei Leuten die irgendwie verwand oder verschwägert sind.
Der Zeitpunkt des Zusammenlebens wird vermutlich aus der Meldebestätigung hervorgehen.
2 Betten in 2 Räumen sollte heissen jeder schläft im eigenen Bett, oder liest der Aussendienst die Gute-Nacht-Geschichte?

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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Immer wieder gerne lese ich die Begründung vom SG-Düsseldorf:

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit1. Instanz
Sozialgericht Düsseldorf
S 35 AS 25/06 ER
06.02.2006
...
Das Gericht weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern nicht geeignet sind, das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu belegen. Ob der Antragsteller und Frau T in einem Doppelbett schlafen, ob sie ihre Kleider im gemeinsamen Schlafzimmer aufbewahren und ob sie – ohne Trennung – Lebensmittel im Kühlschrank aufbewahren, sind keine aussagekräftigen Indizien, die darauf hinweisen würden, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. In diesem Sinne kann man eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht – wie der Außendienstmitarbeiter der Antragsgegnerin offensichtlich meint - "sehen".
Vielmehr ist eine eheähnliche Lebensgemeinschaft – nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – eine gegenseitige Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft (BVerfGE 87,264). Es steht außer Frage, dass jeder Bürger Anspruch auf Leistungen zur Sicherung seiner Existenz haben muss. Der Staat darf Leistungen zur Existenzsicherung daher nur versagen, wenn die Existenz anderweitig gesichert ist. Da innerhalb einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft – im Gegensatz zur Ehe – kein Anspruch auf gegenseitigen Unterhalt besteht, ist ein Leistungsausschluss des Staates – wegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft - nur dann gerechtfertigt, wenn die Existenz des nicht vermögenden Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, durch (freiwillige) Leistungen des vermögenden Partners, tatsächlich gewährleistet ist (Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, 6. Aufl. § 122 BSHG Anm. 5 ff; BverfGE 87, 264; BverwG NDV-RD 1996,38 = NJW 1995, 2802; Zöller ZFSH/SGB 1996,302 ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
Das Wesen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist daher, dass die Beteiligten derselben sich so sehr füreinander verantwortlich fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden (BverfGE a.a.O. Seite 265). Diese Definition der eheähnlichen Gemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht ist praktisch deckungsgleich mit der römisch-katholischen Definition von "echter Liebe". Papst Bendedikt der XVI. beschreibt letztere in seiner Enzyklika Deus Caritas est so: "Liebe will nicht das Versinken in der Trunkenheit des Glücks, sie will das Gute für den Geliebten. Sie wird Verzicht, sie wird bereit zum Opfer, ja sie will es".
Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist also eine sittlich moralische Selbstverpflichtung für den Partner einzustehen. Ob derartiges besteht, kann nur anhand der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG a.a.O.) festgestellten Indizien (Dauer des Zusammenlebens, gemeinsame Kinder, Verfügungsbefugnis über Vermögen des Partners) bestimmt werden, nicht durch Blick in ein gemeinsames Schlafzimmer oder einen Kühlschrank.

Hallo Ralf
les´ ich auch gerne aber lieber ein gemachtes Bett als zu unnütz verschwendete Nerven.
Es gibt keine Garantie dafür das ein Aussendienst nicht doch meint mit sowas Ärger machen zu können, und wenn es auch nur zu Verzööööööööögerungen bei der Bearbeitung kommt.
Gruss
les´ ich auch gerne aber lieber ein gemachtes Bett als zu unnütz verschwendete Nerven.


Gruss
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Sehr interessant der Auszug, werd ich mir gleich mal ausdrucken und an die Tür nageln *g*
Wäre für uns bestimmt gut, weil wir zwar 2 Zimmer haben aber kein Flur. Daher wird man schnell davon ausgehen, das 1 Zimmer als Wohnzimmer gilt und das andere als Schlafzimmer. Da brauch ich vielleicht doch nicht die ausklappbare Couch immer beziehen in der Stube
Zumindest nicht das erste Jahr wo wir zusammen leben. Hoffe ja eh das ich bald wieder arbeite, dann kann den das erstmal egal alles sein.
Wäre für uns bestimmt gut, weil wir zwar 2 Zimmer haben aber kein Flur. Daher wird man schnell davon ausgehen, das 1 Zimmer als Wohnzimmer gilt und das andere als Schlafzimmer. Da brauch ich vielleicht doch nicht die ausklappbare Couch immer beziehen in der Stube

Hallo Tracid
An die Tür vom Amt, aber nageln ist da nicht so gut, Klebstreifen macht keine Beschädigung und es drohen keine Schadenersatzforderungen wegen Sachbeschädigung.
Gruss
An die Tür vom Amt, aber nageln ist da nicht so gut, Klebstreifen macht keine Beschädigung und es drohen keine Schadenersatzforderungen wegen Sachbeschädigung.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hallo...
das zu lesen war grad sehr interessant...
nur für mich nen tag zu spät..
ich bin am 01.05. in eine grössere wohnung gezogen.. nicht allein.. aber wir sind definitiv keine Bedarftsgemeinschaft.
naja.. 2 tage nach abschicken meiner Veränderungsmitteilung hatte ich schon unangemeldeten Besuch der Arge... zur WOHNUNGSINSPEKTION !!!
besonderen wert wurde da auf getrennte Schlafzimmer, 2 Kühlschränke und Geschirr und getrennte Bäder gelegt. In meinem Fall alles vorhanden.
nur die Entscheidung ob Bedarfsgemeinschaft oder nicht, trifft nich der der sich das anschaut, sondern irgendjemand andres...
ich bin gespannt wie die sache ausgeht...
noch nen Tipp für alle die umziehen wollen:
ich bin ohne genehmigung umgezogen... und krieg jetz ziemlichen Ärger.. und leider nur die Miete gezahlt, die ich für die alte wohnung bekommen habe. (nicht das was mir normalerweise für 3 Personen zustehen würde)
also wohl doch lieber genehmigen lassen
liebe grüße
das zu lesen war grad sehr interessant...
nur für mich nen tag zu spät..

ich bin am 01.05. in eine grössere wohnung gezogen.. nicht allein.. aber wir sind definitiv keine Bedarftsgemeinschaft.
naja.. 2 tage nach abschicken meiner Veränderungsmitteilung hatte ich schon unangemeldeten Besuch der Arge... zur WOHNUNGSINSPEKTION !!!
besonderen wert wurde da auf getrennte Schlafzimmer, 2 Kühlschränke und Geschirr und getrennte Bäder gelegt. In meinem Fall alles vorhanden.
nur die Entscheidung ob Bedarfsgemeinschaft oder nicht, trifft nich der der sich das anschaut, sondern irgendjemand andres...
ich bin gespannt wie die sache ausgeht...
noch nen Tipp für alle die umziehen wollen:
ich bin ohne genehmigung umgezogen... und krieg jetz ziemlichen Ärger.. und leider nur die Miete gezahlt, die ich für die alte wohnung bekommen habe. (nicht das was mir normalerweise für 3 Personen zustehen würde)
also wohl doch lieber genehmigen lassen

liebe grüße