Zweitausbildung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Katrin
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 14:15

Zweitausbildung

Beitrag von Katrin »

Suche Leute die eine Zweitausbildung machen wo das Geld aber nicht reicht und sie auch Antrag auf Hartz 4 gestellt haben.
Meiner wurde nach über einem Jahr wieder zurückgenommen und man behauptete es wäre falsch gewesen.Ein Jahr war aber alles richtig.
Ist das eine Frage ob der Bearbeiter es gut findet oder ob der Bearbeiter es nicht gut findet.Den im Gesetz steht darüber nichts drin. Jediglich das eine Ausbildung forderungsfähig ist §60 Abs 1 SGB II oder III, aber Abs.2 sagt aus förderungsfähig ist nur die Erstausbildung und eine aus wichtigem Grund abgebrocchene. Bin ja schon vor Gericht und mein Anwalt sieht das auch so wie ich, aber wem geht es noch so. Und wer kann mir Tipps geben. Vom Amt aus soll ich abbrechen und wieder zu Hause rumsitzen, dann bekomme ich auch etwas.Komisch oder wollen die sich nur ihren Arbeitsplatz sichern.Ich möchte nicht zu Hause sitzen, vorallem will ich meinem Sohn ein gutes Vorbild sein und nicht abwarten bis das Amt zahlt.Habe in meinem erstem Beruf (Hotel) nichts bekommen, weil ich Mutter geworden bin.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Katrin
Eine 2. Ausbildung wird mit Alg2 nicht unterstützt. Geht vielleicht Bafög oder BAB?
Das Du das vorher bekommen hattest und später als Fehler zurückgenommen wurde liegt nicht am Wollen oder Nichtwollen der Sachbearbeiter, die können auch nichts für die Gesetzeslage.
Wünsche Dir Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Katrin
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 14:15

Antwort auf Förderung Zweitausbildung

Beitrag von Katrin »

Für mich gibt es weder BAB noch Bafög.Und durch meinen Anwalt habe ich erfahren das in einem anderen Bezirk bei uns die Leute mit Zweitausbildung unterstützt werden vom JobCenter. Kommt mir in den Sinn das es doch am wollen oder nicht wollen liegt.Eigentlich ist die ganze Sache so irrsinnig und unterstütz die Meinung der Jugend: Arbeiten ich nicht, bekomme doch alles vom Staat. Den wer etwas tut wird bestraft dafür. Eigentlich doch ziemlich traurig, daß ich für meinen Willen raus aus der Arbeitslosigkeit so behandelt werde. Kenne einige Leute die sagen, wenn man sie fragt: Habt ihr euch beworben? Nein kein Geld dafür oder es geht uns besser , wenn wir arbeitslos bleiben. Mir aber nicht, die Arbeitslosigkeit hat ganz schön an meinem Selbstbewußtsein gekratzt. Aber durch die Ausbildung und den Kampf den ich jetzt gestartet habe, baue ich es wieder auf. Ich bin der Meinung da muss etwas gändert werden. Unterstützung habe ich sogar durch die Zeitung und das Fernsehn bekommen. Ich denke ich werde da schon noch was erreichen. Mache auf alle Fälle meine Ausbildung zu ende.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Katrin
Da scheint es offenbar doch noch irgendwelche Möglichkeiten zu geben.
Habe gerade nochmal im SGB II §7 nachgelesen bei (5) steht da:
"(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches
dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden."

und bei (6):
"(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst. "

Gesetz zum Bafög findest Du hier
und SGB III hier zum nachlesen.
Wenn Dein Anwalt ähnlich gelagerte Fälle kennt ist das doch eine gute Grundlage für einen Erfolg.
Es ist wirklich schlimm das es mit einer weiteren Förderung so schwer gemacht wird wenn für den ersten Beruf keine Arbeit gefunden werden kann. Das das Problem dabei ist das Du ein Kind hast ist sowieso der Hammer denn Mütter fallen nicht alleweil aus weil das Kind krank wird und betreut werden muss. Mütter sind besondere Künstler in Sachen Improvisation bei unvorhergesehenen Problemlösungsstrategien und fallen weit weniger aus als andere.
Aber solange es mit einer angemessenen Kinderbetreuung hierzulande so düster ausschaut bleiben Kinder ein Einstellungshindernis und wird der erhoffte Kindersegen wohl noch ausbleiben.
Da braucht man sich von der zur Zeit aktuellen Diskussion darüber keine Hoffnungen machen das da was gescheites rauskommt.
Kämpf weiter, wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten