Ich und mein freund wohnen mit unserer Tochter in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Leider leben wir zur Zeit von hartz 4. Mein Freund hat nun einen 400 € Job begonnen und ich habe auch die Möglichkeit als freie Mitarbeiterin ein paar € zu verdienen. Alles natürlich offiziell. Mich würde nun interessieren, wieviel man von dem Lohn behalten darf. Und vor allem, darf jeder von seinem Lohn ein bißchen behaltentrotz eheähnlicher Gemeinschaft? Wie läuft das da? Ich hoffe auf Antworten.
Danke
Eine Frage zur eheähnlichen Gemeinschaft und Arbeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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armymaedel
- Beiträge: 1
- Registriert: 03.05.2007 12:59
Hallo armymaedel
Bei Bedarfsgemeinschaft geht alles in/aus einen Topf.
Im Forum gibt es unter Ankündigungen/wichtiges einige Rechner da kannst Du Dir einen ersten Überblick verschaffen wie es bei Euch in etwa aussehen wird.
Gruss
Bei Bedarfsgemeinschaft geht alles in/aus einen Topf.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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