Unfassbar

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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K-Dogg
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 14:36

Unfassbar

Beitrag von K-Dogg »

Meine Freundin hat heute eine Einladung der Arge erhalten. Bei dieser Einladung geht es um die Erstellung einer Eingliederungsvereinbarung.
Meine Freundin arbeitet allerdings 5 Tage die Woche/87 Stunden im Monat und verdient 750 Euro Brutto selbst. Dazu bekommt sie ca 370 Euro vom Staat. Sie hat nun die Aussicht sehr bald (sie wird schon betriebsintern eingearbeitet) einen 130 Stunden Vertrag zu bekommen. Das wären dann über 1100 Euro Brutto bei einer Restunterstützung von 120 Euro durch das Amt. Sie arbeitet dann 6 Stunden täglich in Wechselschicht. Dazu bleibt zu erwähnen, das sie einen 7-jährigen Sohn hat.
´
Ist es denn wircklich korrekt jetzt diese Vereinbarung, trotz soviel Eigeninitiative abschliessen zu müssen? Oder wird es für sie da vielleicht doch nicht zu kommen. Sie hat keine Ausbildung und hat daher einen Traumjob 400 meter von der Haustür weg. Es wäre doch fatal diese Stelle aufgeben zu müssen....

Bitte um Infos..
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo K-Dogg
So eine Eingliederungsvereinbarung auf keinen Fall sofort vor Ort unterschreiben. Nach Hause mitnehmen, alles genau durchlesen und sich ggf. beraten lassen.
Sicher wird man versuchen Dir vor Ort alles genau erklären zu wollen aber da liegt schon der Hase im Pfeffer. In einer fremden Umgebung ist man mit seinen Gedanken nicht immer auf den Wegen wie man das sonst in Ruhe zuhause in vertrautem Umfeld ist ind es fallen einem erst hinterher noch wichtige Sachen ein, dann ist es aber zu spät und das Kind in den Brunnen gefallen.
So eine Vereinbarung ist quasi ein Vertrag zwischen Amt und Bürger. Wird gerne so dargestellt "Wir wollen nur Ihr Bestes" (sagt der Räuber im dunklen Wald auch bevor er beim Überfall die Keule niedersausen lässt).
Ist in Wirklichkeit aber ein weiteres Unterdrückungsinstrument und sowas unterschreibt man nicht ohne das man Änderungen in seinem Interesse daran vornimmt.
Steht da z.B. was von Verfügbarkeitszeiten kann das raus denn dazu sagt das SGB II schon genug. Ersatzweise kann ja die festgelegte Verfügbarkeit des Ansprechpartners im Amt rein, die ist nämlich nicht im Gesetz geregelt aber überaus wichtig um elend lange Warteschleifen am Telefon zu vermeiden oder nicht rechtsgültige Infos von Hotlines mit hohen Gebühren zu verhindern.
Kostenregelung für alles was gemacht werden soll gehört da ebenfalls rein, nicht nur Bewerbungskosten, auch Kinderbetreuungskosten usw.
Der Zeitaufwand für Stellensuche muss im Rahmen der Möglichkeiten liegen die bei dem derzeitigen Job gegeben sind, auch an die Fahrzeiten denken.
Hauptleistung der Behörde ist aber die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit mit tarifvertraglichem Lohn, das steht da aber sicher nicht drin, kann aber ergänzt werden.
Weitere Infos und Tips zum Thema findest Du hier
Viel Erfolg, und nicht verunsichern lassen von wegen nein muss sofort gemacht werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
K-Dogg
Beiträge: 2
Registriert: 03.05.2007 14:36

Beitrag von K-Dogg »

Danke für die Antwort....

Dennoch verstehe ich nicht, warum sie bei momentaner Arbeitserbringung von 20 Stunden pro Woche....und zukünftig 30 Stunden pro Woche noch in diese Mühlen gerät....sie ist doch willig...und man kann sie doch nich da rausholen. (Aus dem Job)

Sie ist Schichtleiterin und wird konsequent weitergebildet etc
Gast

Beitrag von Gast »

Dann soll Ihr Arbeitgeber einfach 120 Euro mehr netto zahlen. :wink:
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