Arbeitslose haben Anspruch auf Heizkosten-Übernahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Rebell
Beiträge: 13
Registriert: 26.05.2006 13:32

Arbeitslose haben Anspruch auf Heizkosten-Übernahme

Beitrag von Rebell »

Diese nachricht habe ich gerade gelesen und ich hoffe sie macht die Runde!!!
hier die kplt. nachricht: http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/ ... rden.jhtml
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Nur Achtung !!! Das hat das Sozialgericht endschieden !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Ja, das hat es, weil es so im Gesetz steht. :wink:
Zuletzt geändert von Gast am 29.04.2007 14:39, insgesamt 1-mal geändert.
Björn
Beiträge: 138
Registriert: 27.10.2005 16:37

Beitrag von Björn »

und darauf kann man sich jetzt berufen bei einem widerspruch?
und wenn ja, nur in nrw oder ganz deutschland?
Gast

Beitrag von Gast »

Guck doch mal bei sozialgerichtsbarkeit.de nach, ob das für Dich zuständie SG oder LSG schon dazu entschieden hat. Seit Einführung des SGB II haben schon einige SG/LSG so entschieden.
In den Begründungen der Richter steht ja immer, warum die eine Pauschalierung für unrechtens halten. Das kann mann dann ja für seinen eigenen Widerspruch verwenden, und dann darauf hinweisen, welche Gerichte wann ebenfalls so entschieden haben.
Sieht die Arge das anders, bleibt einem nur noch der Weg zum Gericht.
Zuletzt geändert von Gast am 29.04.2007 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Sozialgerichte nur für den Einzelfall,Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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