Wie wird was Angerechnet beim Zusammenziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
DerOlli78
Beiträge: 1
Registriert: 25.04.2007 07:26
Wohnort: Sülzetal

Wie wird was Angerechnet beim Zusammenziehen?

Beitrag von DerOlli78 »

Hallo zusammen.
Habe mal ein, zwei Fragen zur folgenden Situation. Ich bin Alleinerziehender Vater (Kind 6 ) und habe einen festen Arbeitsplatz und wollte mit meiner Freundin, die im nächsten Monat leider Harz4 wird und u25 ist Zusammenziehen. Jeder hat zur Zeit eine eigende Wohnung.
Die neue wäre eine Dreiraumwohnung mit 78 Quadrat und 550 € Warmmiete, die ich aber nicht alleine schaffen würde aufzubringen.
Meine Fragen wären jetzt, muss sie jetzt, da sie Harz4 wird, bis sie 25 ist zu ihren Eltern zurück (die den Platz und vielleicht sogar das Geld hätten), werde ich in diese Harz4 rechnung mit einbezogen, wenn wir dann doch Zusammenziehen, welche Rolle spielt bei der Anrechnung mein Sohn und ist die Wohnung dann vielleicht noch zu groß.
Ich weiß das sind nicht wenig Fragen, aber ich hoffe das ihr sie mir alle beantworten könnt und danke mal schon im voraus.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo DerOlli78
Infos zu Wohnung usw. schau mal hier und hier und hier ob Du Deinen Wohnort findest.
Mit der Anrechnung Deines Verdienstes wird es sicher so sein das er dann angerechnet wird wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet. Soll zwar nach verschiedenen Urteilen aber erst nach 1 jährigem Zusammenleben so sein aber wer weiss ob das nicht gleich versucht wird und man erstmal nervige Rennereien mit Widersprüchen oder so hat.
Da die Freundin schon aus dem Elternhaus ausgezogen ist kann sie keiner dorthin zurückschicken.
Gib eure Zahlen mal in einen Rechner ein, die gibt es hier und verschaff Dir einen ersten Überblick. Dann immer nochmal gut überlegen was ihr machen wollt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten