Ohne Genehmigung Umgezogen! Kein Geld! mutter und 1 kind!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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babydoll123456
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Ohne Genehmigung Umgezogen! Kein Geld! mutter und 1 kind!

Beitrag von babydoll123456 »

Hallo! Ich schreibe hier für eine Freundin"!

Frage: Sie ist ohne die erlaubniss der Arge Umgezogen, ich hatte ihr davon abgeraten aber sie hat es trotzdem gemacht!

Sie ist in ein anderes Bundesland gezogen ( Hamburg)!
Sie hat einen neuantrag gestellt!

Der Aufhebungsbescheid wird ihr nicht zugestellt weil sie ohne erlaubnis umgezogen ist!

Die Arge in Hamburg hat jetzt ihr ein ablehnungsbescheid gegeben als sie bei dem sachbearbeiter wahr!
Solange der Aufhebungsbescheid nicht da ist bekommt sie kein Geld!

Aber den Bescheid bekommt sie aus winsenluhe nicht:-(
Sie hat ihn gefragt was sie machen soll da sie auch eine kleine tochter hat! Darauhin meinte der Sachbearbeiter dass sie selber schuld ist und es ihm egal sei!

Klar hat sie einen Fehler gemacht und jetzt weiß sie dass auch aber geht dass denn so einfach!
Am 1ten kann sie ihre miete nicht bezahlen!

Sie bekommt erst geld wenn dieser Zettel da ist! aber was ist denn wenn sie den zettel nie bekommt!



Bitte antwortet schnell!! PS: sie ist 21 jahre alt!
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo babydoll123456
Ein Kind darf niemals unter dem Fehler den die Freundin gemacht hat leiden, sofort eine Beratungsstelle aufsuchen.
Für Hamburg findest Du hier einiges.
Zum Kommentar dieses "Sachbearbeiters" fehlen mir jetzt echt die Worte.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Freundin soll schleunigst zur ÖRA:
Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle

Hinweis: Rechtsverbindlicher Kontakt ist per E-Mail nicht möglich!

ÖRA im Internet: http://www.oera.hamburg.de


ÖRA-Hauptstelle
Holstenwall 6
20355 Hamburg


Tel: (040) 428 43 - 3071/3072
Fax: (040) 428 43 - 3658
E-Mail: renate.frier@bsf.hamburg.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8.00-13.00 Uhr

Wie hilft Ihnen die ÖRA?
Die Berater und Beraterinnen der ÖRA sind im Hauptberuf Richter, Rechtsanwältinnen und Verwaltungsjuristen. Sie kennen sich in dem von ihnen betreuten Rechtsgebiet aufgrund langjähriger Berufserfahrung besonders gut aus.

Wir sind zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet - insbesondere auch gegenüber Behörden und Gerichten.

In der ÖRA erhalten Sie nicht nur rechtliche Auskünfte sondern wir helfen, falls erforderlich, auch praktisch durch:

* Schreiben an die Gegenseite. Wir teilen eine fundierte Rechtsansicht zur Angelegenheit mit und bitten die andere Seite um Stellungnahme. Häufig - nicht immer - erreichen wir auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung.

* Wir formulieren für Sie ein an die Gegenseite gerichtetes Schreiben oder einen an die zuständige Behörde adressierten Schriftsatz (z. B. Widerspruch).

* Wir fordern Akteneinsicht ein, so dass wir Sie über die Chancen eines Rechtsstreits gut informieren können.

* Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich, beraten wir über Prozesskostenhilfe und erklären, wie Sie eine kompetente Anwältin, einen Fachanwalt für Ihren speziellen Fall finden können.

Wir vertreten Sie nicht.

Was kostet die ÖRA-Rechtsberatung?
Im Regelfall kostet die Beratung einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache 10 EURO. Schüler/innen, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose sowie vergleichbare Personen zahlen 5 EURO.

Haben Sie Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder haben Sie ein vergleichbar niedriges Einkommen, so sind Sie von der Gebühr befreit.
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