Darf ich TZ Stelle kündigen und Praktikum machen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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santoli
Beiträge: 5
Registriert: 05.11.2006 21:11

Darf ich TZ Stelle kündigen und Praktikum machen?

Beitrag von santoli »

Darf ich TZ Stelle kündigen und schlechter bezahltes Praktikum beginnen?

Hallo,

ich hab zur Zeit einen Teilzeitjob, der mir ca. 520 Euro netto einbringt. Den Rest bekomme ich durch Alg2 bezuschußt. Nun habe ich die Möglichkeit 3 Monate ein Praktikum in Teilzeit in einer Branche zu machen, die auch meinem Studium entspricht. Dieses Praktikum wäre für mich karrieretechnisch wichtig. Allerdings werden nur 200 Euro gezahlt.
Darf ich denn den anderen Job kündigen und das Praktikum machen oder bekomme ich dann Schwierigkeiten mit dem Amt? Kann das Amt sich noch einmischen, wenn ich den Praktikumsvetrag schon unterschrieben habe? Wäre es etwas anderes, wenn ich formal einen anderen (schlechter bezahlten) befristeten Teilzeitjob (nicht Praktikum) annehmen würde??

santoli
Zuletzt geändert von santoli am 24.04.2007 11:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo santoli
Da Du verpflichtet bist Deine Hilfsbedürftigkeit so gering wie möglich zu halten gibt es sicher Ärger wenn Du einen besser bezahlten Job gegen ein mies bezahltes Praktikum eintauschst.
Wenn das Praktikum zu Ende ist stehst Du sicher ohne Job da denn Praktikum ist mittlerweile für Firmen eine vielgenutzte Möglichkeit gute Arbeit für fast umsonst zu bekommen. Auch wenn es für Deine Berufskarriere wichtig ist wird das kaum einen interessieren wenn der "Kürzungshammer" auf Dich niedersaust.
Am besten redest Du mit dem Sachbearbeiter ob es die Möglichkeit gibt solch ein Praktikum als Weiterbildung anzusehen und am allerbesten ist es wenn die Praktikumsstelle bescheinigt das Du dort nach Ende eine reguläre Arbeitsstelle bekommst.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
santoli
Beiträge: 5
Registriert: 05.11.2006 21:11

minijob + praktikum

Beitrag von santoli »

Ok, angenommen mein Arbeitgeber macht da mit und ich mach das Praktikum und geh noch am Wochenende auf Minijob-Basis arbeiten, dann bekäme ich 200 Euro vom Praktikum und max. 400 Euro vom Job - zahlt dann das Amt meine Kranken-, Rentenversicherung usw.? Oder wie wäre das dann bei Minijobs?
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Neuregelungen zum 1. April 2003 im Überblick:
Entgeltgrenze steigt einheitlich auf 400 EURO.
Bisherige 15-Stunden-Regelung entfällt.
Arbeitgeber zahlt zukünftig 25 % pauschale Abgaben (12 % gesetzliche Rentenversicherung, 11 % gesetzliche Krankenversicherung und 2 % Steuern).
Für Mini-Jobs in privaten Haushalten gilt eine geringere Abgabenquote von 12 % (je 5 % zur gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung und ebenfalls 2 % Steuern).
Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist die Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung möglich, ohne dass diese durch die Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.
Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist Maßstab das Kalenderjahr, nicht mehr wie bisher das Beschäftigungsjahr.
Zentrale Meldestelle (Bundesknappschaft).
Einführung einer Gleitzone, bei Einkommen zwischen 400,01 EURO und 800 EURO: der Arbeitnehmerbeitrag steigt von 4 % linear auf den hälftigen Arbeitnehmerbeitrag an bei gleichzeitig vollem Leistungsanspruch der Sozialversicherung ab 400,01 EURO.
Mit diesen Neuregelungen wird die geringfügige Beschäftigung modernisiert und entbürokratisiert. Eine wichtige Weiche für mehr Beschäftigung ist damit auf der Seite der Sozialversicherung wirksam neu gestellt. Jetzt gilt es, dieses wichtige Instrumentarium in der Praxis der Wirtschaft anzuwenden und den Arbeitsmarkt im unteren Lohnbereich dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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