Wie zahlt das Amt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Tankrusher
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Wie zahlt das Amt?

Beitrag von Tankrusher »

Hallo alle miteinander!

Also es geht darum mein Arbeitslosen Bescheit geht noch bis zum 31.04.07.
Ich möchte aber Am 1.6.07 Umziehn und muss daher ein neuen Antrag in der neuen Stadt stellen.So nun weis ich aber nicht bekomme ich dann jetzt vom altem Amt noch einmal Geld oder muss ich für Monat Mai hier nochma den Folgeantrag stellen?Also zahlt das Amt rückwirkend so wie bei normaler Arbeit oder im Vorraus?Weil wenn ich nun noch einmal Geld bekomme für nächsten Monat dann beantrage ich gleich beim neuen Amt ohne hier noch einmal.

Schon danke im Vorraus gruß Tanki!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

ALG II wir in voraus gezahlt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Tankrusher
Beiträge: 3
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Beitrag von Tankrusher »

Das bedeutet also das ich für den einen Monat also Mai nochma in meiner jetzigen Stadt beantragen muss?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Jepp, und beim neuen Amt Rechtzeitig bescheid geben !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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