Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber zurück?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber zurück?
Hallo!
Sorry wenn das jetzt vielleicht nicht ganz so hier her passt.
Stimmt es dass man seine Lohnsteuerkarte nicht mehr als Original zurück bekommt sondern nur noch einen elektronischen Auszug/ Abzug von den Eintragungen?
Reicht das denn aus?
Bitte um kurze Info wenn sich damit Jemand auskennt!
Vielen Dank für Eure Mühe !
LG
Silvia
Sorry wenn das jetzt vielleicht nicht ganz so hier her passt.
Stimmt es dass man seine Lohnsteuerkarte nicht mehr als Original zurück bekommt sondern nur noch einen elektronischen Auszug/ Abzug von den Eintragungen?
Reicht das denn aus?
Bitte um kurze Info wenn sich damit Jemand auskennt!
Vielen Dank für Eure Mühe !
LG
Silvia
Ja, das ist aber bestimmt schon 2 Jahre so. Also alles Richtig
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo maria1106
Wenn Du beim Finanzamt eine Steuererklärung machst und eine Steuerstattung erwartest dann wird das Geld als Einkommen angerechnet vielleicht auch nicht?
Gruss
Wenn Du beim Finanzamt eine Steuererklärung machst und eine Steuerstattung erwartest dann wird das Geld als Einkommen angerechnet vielleicht auch nicht?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
also ich habe meine steuerkarte "immer" als original wiederbekommen, die brauch ich ja schließlich beim nächsten arbeitgeber wieder...
zudem habe ich den elektronischen abzug bekommen...
wenn ich wieder arbeiten will und mein ex arbeitgeber meine karte noch hat, dann müsste ich mir ja eine neue holen, und das kostet wieder strafe bei uns, weil man die ja sozusagen "verlegt" hat..
zudem habe ich den elektronischen abzug bekommen...
wenn ich wieder arbeiten will und mein ex arbeitgeber meine karte noch hat, dann müsste ich mir ja eine neue holen, und das kostet wieder strafe bei uns, weil man die ja sozusagen "verlegt" hat..
Wenn man ein Jahr gearbeitet hat bekommt man nur die Elektonische Aussgabe. Sollte man aber mitte des Jahres zum Beispiel entlassen oder Kündigen sollte man beides zurück bekommen.
Ich bin davon ausgegangen warum auch immer, das es sich darauf bezieht wegen der Steuererklärung.
Ich bin davon ausgegangen warum auch immer, das es sich darauf bezieht wegen der Steuererklärung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Dann Stimmt das ja so wie ich sagte 
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.