Alleinerziehend oder nicht???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Alleinerziehend oder nicht???
Hallo an alle...
ich habe da noch mal eine frage.. und ich hoffe es kann mir jemand helfen!
folgende Situation..
Ich habe 2 Kinder.. bin geschieden!!
Ich ziehe aber demnächst mit jemandem zusammen. wir sind meiner Meinung nach keine Bedarfsgemeinschaft!
ABER.. steht mir der Zuschuss für Alleinerziehende vom Amt noch zu, wenn jemand über 18 bei mir wohnt.
Auf der Meldebehörde wurde mir gesagt, ich muss das sofort melden, weil dann ein Steuerklassenwechsel ansteht! Deshalb bin ich drauf gekommen, das mir der Zuschuss dann eventuell gestrichen wird!
Danke schon mal..
liebe grüsse
ich habe da noch mal eine frage.. und ich hoffe es kann mir jemand helfen!
folgende Situation..
Ich habe 2 Kinder.. bin geschieden!!
Ich ziehe aber demnächst mit jemandem zusammen. wir sind meiner Meinung nach keine Bedarfsgemeinschaft!
ABER.. steht mir der Zuschuss für Alleinerziehende vom Amt noch zu, wenn jemand über 18 bei mir wohnt.
Auf der Meldebehörde wurde mir gesagt, ich muss das sofort melden, weil dann ein Steuerklassenwechsel ansteht! Deshalb bin ich drauf gekommen, das mir der Zuschuss dann eventuell gestrichen wird!
Danke schon mal..
liebe grüsse
Re: Alleinerziehend oder nicht???
Wie sieht denn Eure Beziehung dann aus?Mausebär hat geschrieben:wir sind meiner Meinung nach keine Bedarfsgemeinschaft!
naja... wir erfüllen halt keinen der Punkte die für ne Bedarfsgemeinschaft sprechen..
keine gemeinsamen Kinder
kein gemeinsames Konto
jeder zahlt seine sachen selber.. auch was die miete angeht.. gesamtmiete durch 4 und dann ich drei teile und er halt einen!!
und wir wohnen dann halt auch erst ab mitte april zusammen.. und wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird ne bedarfsgemeinschaft erst ab einem jahr zusammenleben angenommen!
und er hat auch weder die zeit sich um meine kinder zu kümmern und auch nicht das geld, um uns finanziell zu unterstützen.
meiner meinung nach halt keine Bedarfsgemeinschaft!!
das mit der steuerklasse hat man mir schon gesagt, obwohlich das halt auch nicht so wirklich verstehe.. ich kümmer mich doch weiterhin allein um meine kinder..
ich wollt halt nur mal ne info.. für den fall das ich dann mal nen neuen Bescheid vom amt kriege und die mir den alleinerziehend-zuschuss streichen ob ich mich dagegen wehren kann oder nicht.
außerdem will ich ja nix was mir nicht zusteht.
danke schon mal
liebe grüße
keine gemeinsamen Kinder
kein gemeinsames Konto
jeder zahlt seine sachen selber.. auch was die miete angeht.. gesamtmiete durch 4 und dann ich drei teile und er halt einen!!
und wir wohnen dann halt auch erst ab mitte april zusammen.. und wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird ne bedarfsgemeinschaft erst ab einem jahr zusammenleben angenommen!
und er hat auch weder die zeit sich um meine kinder zu kümmern und auch nicht das geld, um uns finanziell zu unterstützen.
meiner meinung nach halt keine Bedarfsgemeinschaft!!
das mit der steuerklasse hat man mir schon gesagt, obwohlich das halt auch nicht so wirklich verstehe.. ich kümmer mich doch weiterhin allein um meine kinder..
ich wollt halt nur mal ne info.. für den fall das ich dann mal nen neuen Bescheid vom amt kriege und die mir den alleinerziehend-zuschuss streichen ob ich mich dagegen wehren kann oder nicht.
außerdem will ich ja nix was mir nicht zusteht.
danke schon mal
liebe grüße
Hallo!
Das war bei mir genau das Gleiche bis heute haben wir getrennte Konten, getrenntes Geld. Ich bezahle meinen Mietanteil auf sein Konto! Meine Kinder haben mit ihm nichts zu tun. Wir haben sogar einen Unermietvertrag!
DAS HAT ALLES NICHTS GENÜTZT!!!!!
Wir wurden vom ersten Tag als Bedarfsgemeinschaft gerechnet !
LG
Silvia
PS: Bitte berichte was beim AMT rausgekommen ist!
Ich hatte nur Nachteile als ich damals hier zu ihm in die Wohnung gezogen bin! Weniger Regelsatz; Lohnsteuerklasse; Und keine 125 Euro mehr wegen Alleinerziehend !!!! Und wennich aus welchen Gründen auch immer aus ALGII / Hartz 4 rausfalle dann muss ich mich und die KInder auch noch aus eigener Tasche Krankenversichern!
Das war bei mir genau das Gleiche bis heute haben wir getrennte Konten, getrenntes Geld. Ich bezahle meinen Mietanteil auf sein Konto! Meine Kinder haben mit ihm nichts zu tun. Wir haben sogar einen Unermietvertrag!
DAS HAT ALLES NICHTS GENÜTZT!!!!!
Wir wurden vom ersten Tag als Bedarfsgemeinschaft gerechnet !
LG
Silvia
PS: Bitte berichte was beim AMT rausgekommen ist!
Ich hatte nur Nachteile als ich damals hier zu ihm in die Wohnung gezogen bin! Weniger Regelsatz; Lohnsteuerklasse; Und keine 125 Euro mehr wegen Alleinerziehend !!!! Und wennich aus welchen Gründen auch immer aus ALGII / Hartz 4 rausfalle dann muss ich mich und die KInder auch noch aus eigener Tasche Krankenversichern!

hallo silvia...
ich werd mal sehen was passiert... aber ich geh mal davon aus das es mir genau so gehen wird wie dir.. !!
damit werd ich dann wohl leben müssen.
mich ärgert eben nur, das es solche aussagen gibt, wie das mit dem gemeinsamen konto und kinder und so.. aber sich irgendwie keiner dran hält!!
dann könnens doch gleich sagen:
zusammenleben..egal wie.. = Bedarfsgemeinschaft!!
da wüsste man wenigstens woran man ist!!
ich werd natürlich schreiben was sich hier bei mir so tut und wie die ganze geschichte aussgeht
liebe grüße
ich werd mal sehen was passiert... aber ich geh mal davon aus das es mir genau so gehen wird wie dir.. !!
damit werd ich dann wohl leben müssen.
mich ärgert eben nur, das es solche aussagen gibt, wie das mit dem gemeinsamen konto und kinder und so.. aber sich irgendwie keiner dran hält!!
dann könnens doch gleich sagen:
zusammenleben..egal wie.. = Bedarfsgemeinschaft!!
da wüsste man wenigstens woran man ist!!
ich werd natürlich schreiben was sich hier bei mir so tut und wie die ganze geschichte aussgeht

liebe grüße
-
- Beiträge: 38
- Registriert: 16.03.2007 20:06
[quote="maria1106"
Weil ich kann definitiv sagen dass ich vorher mehr Geld zur Verfügung hatte
LG
Silvia[/quote]
na also wenn ich den Zuschuss für alleinerziehende gestrichen krieg und der Regelsatz auf 311 fällt....
dann fall ich wahrscheinlich nach meiner Rechung direkt ausm hartz 4 raus...
nur weiß ich nich.. soll ich lachen oder heulen??
liebe grüsse
Weil ich kann definitiv sagen dass ich vorher mehr Geld zur Verfügung hatte

LG
Silvia[/quote]
na also wenn ich den Zuschuss für alleinerziehende gestrichen krieg und der Regelsatz auf 311 fällt....
dann fall ich wahrscheinlich nach meiner Rechung direkt ausm hartz 4 raus...
nur weiß ich nich.. soll ich lachen oder heulen??
liebe grüsse

Ich würde es dir wünschen erstmal nicht als Bedarfsgemeinschaft berechnet zu werden. Aber ich glaube da wirst du nicht wirklich durchkommen. Wenn du keine Leistungen mehr aus Hartz4 bekommst, bitte denke dran dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse freiwilig zu versichern sonst hast du keinen Versicherungsschutz!
Kosten ca 120 - 130 Euro im Monat !
Lg
Silvia
Viel Glück !

das mit der versicherung ist zum glück kein problem..
ich hab nen halbtagsjob über den ich gottseidank versichert bin.. wenn ich also nix mehr kriege muss ich mir wohl nen zweiten halbtagsjob suchen, damit ich geldmäßig irgendwie zurecht komme..
zum glück gehör ich wohl zu den optimistischen Menschen und lebe nach dem Motto..
WER BIS ZUM HALS IM WASSER STEHT SOLLTE DEN KOPF NICHT HÄNGEN LASSEN
das wird schon...
ich hab nen halbtagsjob über den ich gottseidank versichert bin.. wenn ich also nix mehr kriege muss ich mir wohl nen zweiten halbtagsjob suchen, damit ich geldmäßig irgendwie zurecht komme..
zum glück gehör ich wohl zu den optimistischen Menschen und lebe nach dem Motto..
WER BIS ZUM HALS IM WASSER STEHT SOLLTE DEN KOPF NICHT HÄNGEN LASSEN

das wird schon...