Einkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jenny
Beiträge: 10
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Einkommen

Beitrag von jenny »

Hallo,
ich habe mal Fragen zum Einkommen:
Ist es bei jeder Art von Einkommen so, dass die ersten 100 € nicht angerechnet werden oder gilt das nur bei Arbeitseinkommen?
Und die 2. Frage:
Wird die Rückerstattung von zuviel gezahlten Rzeptgebühren und Praxisgebühren - also die Krankenkassen-zuzahlungen - auch als Einkommen gerechnet oder bleiben die anrechnungsfrei?
Danke schon mal für die Antworten
Gruß Jenny
Gast

Beitrag von Gast »

Zu 1: Da streiten sich noch die Gerichte.

Zu 2: Das sollte unberücksichtigt bleiben.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Es ist doch so dass ich als Hartz4 Empfänger ab 80 Euro Eigenanteil befreit werde. Der Antrag kann abgegeben werden wenn die Summe überschritten ist!
Warum sollte der "Überhang" dann an die ARGE gehen?
Das wäre wieder mal unlogisch, denn dann bräuchte man sich ja nicht befreien lassen oder ?

LG
Silvia
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Mit der Rückerstattung kan man auch so sehen: Das was man bisher gezahlt hat, bekommt man halt wieder.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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