ALG 2 und Bafög?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Martha
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ALG 2 und Bafög?

Beitrag von Martha »

Hallo,

mein Mann und ich beziehen ALG 2. Nun strebt er die Abendrealschule an, da sein ausländ. Abitur lediglich als Hauptschule anerkannt wurde.

Im 1. Jahr sind es 16 Unterrichtsstunden wöchentlich, im 2. dann 20 Unterr.-stunden je Woche.

Erhält mein Mann dann weiterhin ALG 2 trotz des Besuchs der Abendrealschule?

Ich bedanke mich für Antworten.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wie alt ist er denn ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Martha
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Beitrag von Martha »

Ab Mitte Mai ist er 26 Jahre alt.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Dann hat er anspruch auf Bafög weil er die Altersobergrenze von 30 Jahren nicht überschreitet. Kenne mich mit Bafög auch nicht ganz so gut aus da ich ja SGB I/II mache aber das weiss ich noch.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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