Zusatzverdienst
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Zusatzverdienst
Hallo
hab ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.
Habe jetzt meine Kündigung bekommen, bei einem Steuerberater hab ich in Teilzeit Schreibarbeiten gemacht.
Nebenbei hab ich als Aushilfe in einem Hotel als Zimmermädchen gearbeitet, seit ungefähr zwei Jahren. nun meine Frage, wie viel darf ich zum ALG1 dazuverdienen. Normal sind ja 165,00 Euro, aber ich hab gelesen wenn der Aushilfsjob schon länger als ein Jahr ist, kann man mehr dazuverdienen, stimmt das ???
Vielen Dank im voraus
Grüsse schulbaer
hab ein Problem, vielleicht kann mir jemand helfen.
Habe jetzt meine Kündigung bekommen, bei einem Steuerberater hab ich in Teilzeit Schreibarbeiten gemacht.
Nebenbei hab ich als Aushilfe in einem Hotel als Zimmermädchen gearbeitet, seit ungefähr zwei Jahren. nun meine Frage, wie viel darf ich zum ALG1 dazuverdienen. Normal sind ja 165,00 Euro, aber ich hab gelesen wenn der Aushilfsjob schon länger als ein Jahr ist, kann man mehr dazuverdienen, stimmt das ???
Vielen Dank im voraus
Grüsse schulbaer
Ja das stimmt. Es muss aber explizit beantragt werden und die Nachweise müssen von Dir unaufgefordert vorgelegt werden. Dann kann man das was man im letzten Jahr durchschnittlich verdient hat auch weiterhin verdienen 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Danke
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Habe jetzt alle Unterlagen beisammen und werde mal meinen Antrag stellen.
Weist du zufällig vielleicht noch den Paragraph, wo das drinsteht, ich habe keine Ahnung ob die das bei uns auf dem AA wissen und dann kann ich direkt mit Fakten aufwarten.
Vielen Dank im vorraus
Dagmar
Habe jetzt alle Unterlagen beisammen und werde mal meinen Antrag stellen.
Weist du zufällig vielleicht noch den Paragraph, wo das drinsteht, ich habe keine Ahnung ob die das bei uns auf dem AA wissen und dann kann ich direkt mit Fakten aufwarten.
Vielen Dank im vorraus
Dagmar
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Vielen Dank
Vielen Dank für die Antwort
Grüsse Dagmar
Grüsse Dagmar
Und was ist bei rausgekommen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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- Registriert: 21.08.2006 19:03
- Wohnort: Saarland
Hallo,
das ist aber interessant...ich habe seit April 2005 einen 400 Euro Job...bekomme ab Oktober 2006 ALG1.
Auf mein nachfragen hin bekäme ich aber nicht mehr, also kein höheren Freibetrag als 165 Euro...wieso ist das so?
Nur weil ich vorher im Erziehungsurlaub war und deswegen ALG2 bekommen habe?
LG Nadine
das ist aber interessant...ich habe seit April 2005 einen 400 Euro Job...bekomme ab Oktober 2006 ALG1.
Auf mein nachfragen hin bekäme ich aber nicht mehr, also kein höheren Freibetrag als 165 Euro...wieso ist das so?
Nur weil ich vorher im Erziehungsurlaub war und deswegen ALG2 bekommen habe?
LG Nadine
Vielen Dank
Habe meinen Antrag abgegeben und bekomme nichts abgezogen.
Das einzige was mich stört ist allerdings ich bekomme nur 300,00 Euro im Monat das ist ja noch weniger als Hartz IV. Gibts da vielleicht noch Zusatzleitungen, die ich beantragen kann ??
Bin alleinerziehend und habe zwei Kinder (7,13)
Da stände ich ja mit Hartz IV besser.
Viele Grüsse
Dagmar
Das einzige was mich stört ist allerdings ich bekomme nur 300,00 Euro im Monat das ist ja noch weniger als Hartz IV. Gibts da vielleicht noch Zusatzleitungen, die ich beantragen kann ??
Bin alleinerziehend und habe zwei Kinder (7,13)
Da stände ich ja mit Hartz IV besser.
Viele Grüsse
Dagmar
ALG II aufstockend beantragen 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
