Hallo!
Wie hoch ist denn nun eigentlich die Regelleistung?
345 Euro nur bei Alleinerziehenden?
LG
Silvia
			
			
									
									
						Regelleistung 311 oder 345 Euro ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
allein Stehende: 345 Euro 
Bedarfsgemeinschaften:
zwei Volljährige: 622 Euro (zweimal 311 Euro)
allein Erziehende: 345 Euro
zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro
zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 276 Euro
			
			
									
									Bedarfsgemeinschaften:
zwei Volljährige: 622 Euro (zweimal 311 Euro)
allein Erziehende: 345 Euro
zuzüglich je Kind bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 207 Euro
zuzüglich je Kind ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 276 Euro
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.immer wieder gerne 
			
			
									
									
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.   Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
						 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
 Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.und wenn man alleinerziehend ist auch noch:
"Allein Erziehende bekommen für ihren eigenen Mehrbedarf
zusätzlich mit ein bis drei Kindern unter sieben Jahren 124 €
oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren 124 €
oder mit vier Kindern unter sechzehn Jahren 166 €
oder mit fünf oder mehr Kindern unter sechzehn Jahren 207 €"
Gruss
			
			
									
									"Allein Erziehende bekommen für ihren eigenen Mehrbedarf
zusätzlich mit ein bis drei Kindern unter sieben Jahren 124 €
oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren 124 €
oder mit vier Kindern unter sechzehn Jahren 166 €
oder mit fünf oder mehr Kindern unter sechzehn Jahren 207 €"
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

