Zuschuß bei Teilzeitjob

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Filcor
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2007 22:29

Zuschuß bei Teilzeitjob

Beitrag von Filcor »

Ich nehme am 10.03.2007 eine Arbeit auf, Teilzeit (30 Std./Wo.).
Was ich dann Brutto verdiene stellt sich erst am Freitag heraus.
Der Bruttolohn soll zwischen 600,- und 800,- Euro liegen.

Die Grundsicherung (Alg2) die ich jetzt bekomme liegt incl. Miete bei 603,- Euro.

Meine Frage nun: Wenn mein Nettolohn unter 603,- Euro liegt bekomme ich sicherlich einen Zuschuß??? (100 Euro Freibetrag?)

Was ist aber wenn ich z.B. netto nur 5,- Euro mehr bekomme wenn ich arbeite, als die Grundsicherung vom Amt jetzt? Bekomme ich dann trotzdem einen Zuschuß?
Oder falle ich somit aus dem Leistungsbezug raus.

Bitte um schnelle Antwort...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Filcor
Wenn Du Deinen gesamten Bedarf aus eigenem Einkommen bestreiten kannst wirst Du aus dem Leistungsbezug herausfallen.
Wohngeld kannst Du beantragen wenn das der Fall wäre.
Hast Du die Zahlen schon mal in einen Rechner eingegeben?
Dann kannst Du Dir vielleicht eher ein Bild machen, auch wenn solche Rechner nur ungefähre Ergebnisse bringen.
Du wirst sicher mit der Veränderungsmitteilung Nachweise über Dein Einkommen vorlegen müssen und dann wird ein evtl. bestehender Anspruch auf ergänzende Leistungen errechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Der Vorschlag, so wie er von Melinde kommt, ist der beste. Du lässt dir von der ARGE den Vordruck "2.2" (Einkommensnachweis) aushändigen, von deinem Arbeitgeber ausfüllen und reichst es wieder ein. Die ARGE errechnet dann, ob dir aufstockend noch was zusteht. Wenn dir nichts mehr zusteht, bekommst du dazu einen Einstellungsbescheid, wenn dir noch ein paar Euro zustünden und Wohngeld evtl. höher sein könnte, wird man dir das mitteilen und wenn es soviel aufstockend wäre, dass auch die Wohngeldzahlung geringer wäre, dann bekommst du weiter aufstockend ALG 2...

Achte bitte darauf, dass evtl. deine ARGE dein ALG 2 04/07 schon einstellen könnte. Entweder du vereinbarst, dass sie einen fiktiven Betrag für den Lohn des halben Monats 03/07 schon einrechnen, damit du im April erstmal Geld hast oder aber du beantragst Übergangsbeihilfe (Darlehen) beim Vermittler...

Ansonsten läufst du Gefahr, dass du am 1.4.07 ohne Geld dastehst...

By Turtle
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