Jugendlich + von zuhause ausziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Gast

Jugendlich + von zuhause ausziehen

Beitrag von Gast »

guten tag alle da :)

ich habe da ein paar fragen in punkto ausziehen als jugendlicher
ich bekomme jetzt seit 2 monaten hartz 4, bin 19 jahre und wohne noch bei meinen eltern.
wenn ich jetzt zum amt gehe, und sage ich moechte von zuhause ausziehen, reicht da als grund totaler krach mit den eltern? zudem habe ich kein zimmer fuer mich alleine, ich leide ja so psychisch darunter,...

naja ich moechte nicht als sogenannter schmarotzer gelten, da ich was aus meinem leben machen will, und strikte zukunftsperspektiven habe.
versteht das nicht falsch, ich bezeichne niemanden als schmarotzer, ich habe nur viele andere threads gelesen und leute solche auesserungen von sich geben hoeren...

wuerde ich auch in ein anderes bundesland ausziehen koennen?
wie hoch etwa waere der betrag fuer die "umzugskosten" und die moebelerstausstattung?

ich moechte eigentlich nur in ein anderes bundesland ziehen, zu einem bekannten, nicht in seine wohnung, aber in seine naehe, ich lebe momentan in einer riesen metropole wie hamburg.
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
Wohnort: Flensburg

ausziehen

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Einfach nur Ausziehen (in der gleichen Stadt) wird wohl nicht laufen. Ob Du Zoff mit Deinen Eltern hast oder bei ihnen in der Hundehütte pennst interessiert das Amt überhaupt nicht.

Anders sieht das aus, wenn Du in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Bundesland ziehst. Wenn Du da eine Ausbildung oder Arbeit anfangen kannst oder nachweisen kannst, dass Du dort bessere Chancen hast ne Arbeit zu finden (z.B. vom Dorf in die Stadt) dann wird der Umzug wahrscheinlich genehmigt.

LG
AerisG
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Registriert: 29.11.2005 16:34
Wohnort: Büren (Kreis Paderborn)

Beitrag von AerisG »

Hm, ich habe so ein ähnliches Problem. Meine Ma macht mich zuhause nur fertig, ist mir sogar an den Hals gegangen etc. Jugendamt und Polizei machen nichts, ich komm nicht weiter.
Also muss ich jetzt auf Harz IV bauen.

Bevor ich das falsch verstehe....

Ich will nach Frankfurt ziehen, eine eigene Wohnung haben, eine ganz kleine, da eine Abendschule besuchen. Wenn ich sage "Ich will gerade da hin ziehen, weil ich danach dort auch meine Ausbildung zur staatlich geprüften Modedesignerin machen will", werd ich womöglich gefragt, warum ich das nicht mache, wo ich bin. Naja, hier in der Nähe gibt es aber keine Berufsfachschuel dafür. Ich wohne in NRW, genauer gesagt Büren (Kreis Paderborn). Also würde ich dann gefragt werden, warum ich nicht Dortmund oder Köln nehme...
Wenn ich aber sage, dass ich ihn Frankfurt auch meinen Freund und einige Bekannte habe, die mich unterstützen würden, was dem Arbeitsamt ggf auch Kosten ersparen könnte, würde das dann hinhauen?
Und wenn ja, gibt es dann z.B. vom Wohnungsamt auch Wohnungen, die etwas billiger sind?

Dazu muss man sagen: Ich bin 16 Oo hab aba meine 10 Schulpflichtjahre hinter mir, weil ich ein mal wiederholt hab...

Bitte um baldige Antwort, die Zeit drängt. THX
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Daniel81
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Registriert: 08.12.2005 18:13
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Beitrag von Daniel81 »

Hallo Aeris,

also vorab wird es schwer sein der Bundesagentur zu verklickern das du ausziehen möchtest, denn die neue Regelung das Jugendliche unter 25 Jahren nicht ausziehen dürfen steht dir da im wege.

Ich muß jedoch nochmal ausdrücklich sagen, das die Bundesagentur das bei jedem persönlich beurteilt. Da du massive Probleme mit deiner Mutter
hast, könnte die ein Grund sein. Muss natürlich nachgewiesen werden, wenn du aber sagst Polizei und Jugendamt sind eingeschaltet wird es sicherlich Unterlagen darüber geben.

Ein guter Grund dafür das dir das Amt ich sage mal "erlaubt" in eine eigene Wohnung zu ziehen, ist wenn du arbeitsbedingt umziehen musst.

Der Grund erst um zu ziehen um denn bessere Chancen zu haben eine Ausbildung oder Arbeitsstelle zu finden, zieht nicht.

Auch mit der Sache, das du der Bundesagentur verklickern willst das dich dort jemand unterstützt wird nicht ziehen, weil wenn du das hier schon so anpriesst, gehe ich davon aus das du trotzdem auf finazielle Hilfe des Amtes ausgehst.

Und zum letzten Punkt, es gibt Sozialwohnungen die du beziehen könntest, der normale Ablauf ist, das du dir eine Wohnung aussuchst
(die natürlich auch in der Preisklasse oder Quadradmeterzahl zugeschnitten ist) und mit diesen Angebot die Bundesagentur aufsuchst und denen das vorlegst, die werden denn entscheiden ob du die Wohnung beziehen darfst oder nicht.

P.S. suche dir ghleich drei, vier Wohnungen raus

Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
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