Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
chris 65
Beiträge: 17
Registriert: 07.02.2007 16:47

Wohnung

Beitrag von chris 65 »

Hallo , möchte demnächst zu einer Bekannten ziehen , als Zweckgemeinschaft , bekomme ab April ALG 2 . Ich soll die Miete zu 50/50 zahlen , wird das so übernommen ? Gruss
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo chris 65
Am besten schliesst ihr einen Untermietvertrag, dann erspart ihr euch die Vermutung das es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Allerdings sollte nichts in diesem neu gebildeten Haushalt auf gemeinsames wirtschaften hindeuten.
Wenn Miete nicht höher als die bisherige ist dürfte es kein Problem mit der Übernahme geben. Allerdings gibt es keine Beihilfe für Umzug oder ähnliches.
Veränderungsmeldung, Antrag auf Mietübernahme stellen und auf schnelle Antwort hoffen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
chris 65
Beiträge: 17
Registriert: 07.02.2007 16:47

Beitrag von chris 65 »

Ok , danke für die Antwort
schleopold
Beiträge: 24
Registriert: 29.05.2006 17:00

nicht so einfach

Beitrag von schleopold »

Also hier bei uns geht das nicht so einfach. Wollte mit meiner Freundin zusammen ziehen. Sie hat ein ich habe zwei Kinder.
Wir dachten auch das sollte kein Problem sein. Miete gerecht aufgeteilt nach Personen. Das Problem: Die gehen nicht 2 mal nach der Miete die es kosten dürfte. Bei ihr werden jetzt 550€ übernommen bei mir 650€.
Ziehen wir zusammen, darf die Miete nur 720€ kosten. Beim Zusammenzug werden nur Mietanteile übernommen, nicht die tatsächliche Miete. Bei einer 2 Zimmer Wohnung in Konstanz sind das z.B. bei 2 Personen je 180€ warm. Der Haken;die günstigsten 2 Zimmer Wohnungen liegen bei 500€.
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