Neue Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Boelsi
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2007 15:49
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Neue Wohnung

Beitrag von Boelsi »

Hallo, Leute!

Fogendes Problem:
Ab Oktober 2006 sind meine Frau und ich ALG 2 Empfänger. Wir waren vorher selbständig (Pächter einer Tennisplatzanlage mit Gastronomie).
Bisher wohnen wir mit meiner Schwiegermutter in einer 89m² großen Wohnung im 2. Obergeschoß. Dieses war der ARGE zu groß und zu teuer, und "emphal" uns, eine neue Wohnung zu suchen. Dieses ansich war uns ja gar nicht so unrecht. Meine Schwiegermutter hat schweres Rheuma, kann daher die Treppe nicht mehs so gut hochlaufen. Wir suchten uns also eine passende Wohnung für uns, und eine für meine Schwiegermutter. Im Januar wurden beide Seiten fündig. Meine Schwiegermutter zieht zum 01 April aus.
Wir können unsere Wohnung zum 1 Mai beziehen.

Sobald wir den Mietvertrag in den Händen hatten, wandte sich meine Frau an unsere Sachbearbeiterin, zeigte Ihr den Mietvertrag und fragte nach, ob die Wohnung passen würde. Die Sachbearbeiterin sah sich den Mietvertrag an, machte sich eine Kopie von dem Vertag. Sie teilte meiner Fau mündlich mit, das alles in Ordnung sei. Daraufhin unterschrieben wir den Mietvertrag und kündigten unsere alte Wohnung. Wir bekamen auch sofort einen Schlüssel und konnten mit dem Renovieren anfangen. Wir gaben auch mächtig gas, da bei mir eine Knie-OP anstand und ich mindestens 6 Wochen ausfallen würde. Um ja nichts falsch zu machen, stellten wir nun vor 10 Tagen den Antrag auf Renovierungskosten, Umzugswagen, Mietkaution. Heute kam dann die Post von der ARGE. Unser Antrag wurde komplett abgelehnt, da wir mit Ihm nicht gesprochen
hätten, und er den Umzu nicht genehmigt hätte. Was uns unsere Sachbearbeiterin gesagt hätte, wäre für Ihn völlig uninteressant.

Das kann doch wohl nicht wahr sein. Was sollen wir machen?

as wird ein schönes Wochenende; vielen Dank, liebe ARGE
Gast

Beitrag von Gast »

Da hilft m.E. nur noch ein schneller Gang zum Fachanwalt.

Ein Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht findest Du hier: Tacheles
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ich halte nicht viel davon sofort den Steuerzahler zu belasten.
Ich würde das Gespräch bei der ARGe suchen, da wenn ihr das nun vor Gericht machen möchtet wird sich das hinziehen können, und ihr müsst die Miete ja auch irgend wie für die neue Wohnung zahlen. Weiterhin kann euch ein Umzug " niemand" verbieten. Das Problem was sich hier raus ergibt das die Kosten für Renovierung und Umzug entfallen würden.

Habt ihr denn nicht eine Schriftliche Bestätigung bekommen das ihr umziehen könnt ?

Ich sehe aber vor Gericht wenig Hoffnung , da es sich dann auf Aussage gegen aussage Handeln wird.

Am besten direkt mit den Vorgesetzden sprechen denn ich Privat in Gelsenkirchen sogar kenne wenn ihr dort hin müsst ( ARGE vattmannstraße ) Wenn dies so sein sollte, dann kann ich euch da bestimmt unter den Armen greifen !!
Auch wenn nicht finden wir da sicher ein weg, da ich auch ein SB von RE bin.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Der Steuerzahler ist bereits belastet. Die SB mit der mündlichen Zusage wurde bereits bezahlt. Wofür eigentlich?

Der Fragesteller ist vertrauensvoll an die Verwaltug herangetreten, und wurde enttäuscht. Scheinbar ist die Behörde ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, sonst würden die Umzugskosten nicht nachträglich beantragt. Der Fragesteller hat sich, warum auch immer, nicht unabhängig beraten lassen und auf die korrekte Arbeit der Behörde vertraut.

Dieses Vertrauen wurden nun sichtlich enttäuscht.
Ohne Beistand bei der Arge gewesen, mündlicher Zusage vertraut, nach "Treu und Glauben" korrekt. Und nun?

Wenn sich dies noch im Gespräch mit der Arge lösen lassen soll, und die Zeit rennt wegen der anstehenden OP, dann nur noch mit Beistand, also einer sachkundigen Person. Ob das nun ein Sozialberater von der Diakonie oder ein RA ist, spielt keine Rolle.

Wenn Dj-Termi hier noch deeskalierend eingreifen könnte, zur Zufriedenheit des Fragestellers, wäre es schön.

Ansonsten: Widerspruch und Klage.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Mich würden die Gründe der Ablehnung der Wohnung mal interessieren. Im Übrigen bin ich wieder mal verbittert über diese inzwischen üblich gewordene Vorgehensweise der Arge. Das sieht mir sehr nach "Methode" aus. Der eine sagt mündlich ja und der andre sagt danach:"Ätsche Bätsch NEIN" Normalerweise sollte ein riesengroßer Artikel in allen Zeitungen veröffentlich werden: HARTZ 4 EMPFÄNGER, LASST EUCH BEI JOBCENTER UND ARGE ALLES SCHRIFTLICH GEBEN MÜNDLICHE ZUSAGEN SIND NICHTIG! VERTRAUEN IST HIER FEHL AM PLATZ. Und daß die Staatskasse belastet wird, wird doch gerade zu von der Arge provoziert!!!!
Boelsi
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2007 15:49
Wohnort: Recklinghausen

Beitrag von Boelsi »

Ich wünsche allen erst einmal eine schöne neue Woche!

Unsere Odyseee geht weiter. Gerade haben wir bei der ARGE angerufen und wollten in unserer Wohnungssache einen Termin haben. Uns wurde gesagt, wenn wir keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hätten, könnten Sie uns auch keinen Termin geben. Nun werden wir dieses also erst mal machen. Wenn noch irgendjemand einen Rat für uns hat, laßt es uns wissen.
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