betriebskosten abrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
betriebskosten abrechnung
wie is das wenn meine betriebskosten abrechnung zu hoch is und ich nach zahlen muß.Zahlt das arbeits amt die nachzahlung.Und dann komme ich ja auch gleich in der miete höherwas is damit.also ist es doch für den statt besser wenn ich spare und ich was zurück bekomme wo ich damit die wirtschaft etwas ankurbeln kann .An statt uns das wieder abzu ziehen.Habe aber gehört das man das nich zurück zahlen muß wenn man was zurück bekommtBetriebskosten abrechnung
Nein, keine Nachzahlung bei Heizkosten
Hallo!
Es wurden bei uns z.B pro m² festgelegt: Kreis Unna
Koks 0,67 €
Erdöl 0,77 €
Erdgas 0,73 €
Strom 0,78 €
Fernwärme 0,98 €
Flüssiggas 0,54 €
Damit muss ich z. B. zum Heizen auskommen. Verbrauche ich mehr, muss ich es selbst nachzahlen. Verbrauche ich weniger, d. h. sitz ich abends in Decken, Schal und Mütze und drehe die Heizung kaum auf, bekomme ich die Differenz.
Soll uns anleiten, sparsamer und wirtschaftlicher mit der Heizenergie umzugehen.
Also viel Spaß mit Decken, Mütze und Schal! (mach ich selbst!)
Es wurden bei uns z.B pro m² festgelegt: Kreis Unna
Koks 0,67 €
Erdöl 0,77 €
Erdgas 0,73 €
Strom 0,78 €
Fernwärme 0,98 €
Flüssiggas 0,54 €
Damit muss ich z. B. zum Heizen auskommen. Verbrauche ich mehr, muss ich es selbst nachzahlen. Verbrauche ich weniger, d. h. sitz ich abends in Decken, Schal und Mütze und drehe die Heizung kaum auf, bekomme ich die Differenz.
Soll uns anleiten, sparsamer und wirtschaftlicher mit der Heizenergie umzugehen.
Also viel Spaß mit Decken, Mütze und Schal! (mach ich selbst!)
Betriebskostenabrechnung
Hallo lliissaaddii !
Was du schreibst stimmt so nicht !!!!!!!!!!!!!
Im Falle einer Erstattung von Heiz / Nebenkosten werden dir diese abgezogen !!!!!!
Schicke dir gerne dazu entsprechende Bescheide der Arge !!!!!
Im Falle einer Nachzahlung kann ein Kostenübernahme Antrag bei der Arge gestellt werden.
LG
-US-
Was du schreibst stimmt so nicht !!!!!!!!!!!!!
Im Falle einer Erstattung von Heiz / Nebenkosten werden dir diese abgezogen !!!!!!
Schicke dir gerne dazu entsprechende Bescheide der Arge !!!!!
Im Falle einer Nachzahlung kann ein Kostenübernahme Antrag bei der Arge gestellt werden.
LG
-US-
Kostenerstattung
Hallo
wenn du einen Antrag auf übernahme stellst müssen sie Ihn übernehmen wenn du:
1. 2004 Sozialhilfeempfänger warst oder
2. ALG empfänger
sollte dies nicht der fall sein und du bist erst seit diesem Jahr im Bezug von Leistungen fällst du hinten runter.
mfg olli
wenn du einen Antrag auf übernahme stellst müssen sie Ihn übernehmen wenn du:
1. 2004 Sozialhilfeempfänger warst oder
2. ALG empfänger
sollte dies nicht der fall sein und du bist erst seit diesem Jahr im Bezug von Leistungen fällst du hinten runter.
mfg olli
Re: Kostenerstattung
Deine Aussage ist falschUmschüler hat geschrieben:Hallo
wenn du einen Antrag auf übernahme stellst müssen sie Ihn übernehmen wenn du:
1. 2004 Sozialhilfeempfänger warst oder
2. ALG empfänger
sollte dies nicht der fall sein und du bist erst seit diesem Jahr im Bezug von Leistungen fällst du hinten runter.
mfg olli

Leider weiß ich nicht woher Du diese Weisheit hast!

Für jeden ALG II - Empfänger besteht die Möglichkeit Nachzahlungsverpflichtungen aus Jahresabrechnungen der Miet- und/ oder Nebenkosten auf Antrag als Beihilfe gewährt zu bekommen!
Es ist völlig unerheblich zu welchem Zeitpunkt man ALG II - Empfänger geworden ist

das arbeitsamt muß die nachzahlung übernehmen entweder im ganzen oder zumindest zu einem angemessenen teil von bundesland zu bundesland unterschiedlich nach §22 SGB II.stelle einen antrag beim zuständigen arbeitsamt mit nachweis über nachzahlung.du wirst vielleicht ermahnt etwas sparsamer für das nächste jahr zu sein aber da es ein erstantrag auf einmalige hilfe zur übernahme der betriebskosten ist wird es auch in unangemessener höhe,sprich alles übernommen,für die darauffolgenden jahre nur im angemessener höhe.die nachzahlung der betriebskosten gehört schließlich zur miete denn du wirst ja nicht mit absicht diese nachzahlung herbei geführt haben egal ob du letztes jahr noch arbeiten warst bezw.mußt du letztes jahr ja arbeitslosen geld oder hilfe schon bekommen haben.oder nicht wenn du jetzt hartz IV bekommst dann übernimmt das amt es auch.