betriebskosten abrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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gast spider

betriebskosten abrechnung

Beitrag von gast spider »

wie is das wenn meine betriebskosten abrechnung zu hoch is und ich nach zahlen muß.Zahlt das arbeits amt die nachzahlung.Und dann komme ich ja auch gleich in der miete höherwas is damit.also ist es doch für den statt besser wenn ich spare und ich was zurück bekomme wo ich damit die wirtschaft etwas ankurbeln kann .An statt uns das wieder abzu ziehen.Habe aber gehört das man das nich zurück zahlen muß wenn man was zurück bekommtBetriebskosten abrechnung
lliissaaddii

Nein, keine Nachzahlung bei Heizkosten

Beitrag von lliissaaddii »

Hallo!
Es wurden bei uns z.B pro m² festgelegt: Kreis Unna

Koks 0,67 €
Erdöl 0,77 €
Erdgas 0,73 €
Strom 0,78 €
Fernwärme 0,98 €
Flüssiggas 0,54 €

Damit muss ich z. B. zum Heizen auskommen. Verbrauche ich mehr, muss ich es selbst nachzahlen. Verbrauche ich weniger, d. h. sitz ich abends in Decken, Schal und Mütze und drehe die Heizung kaum auf, bekomme ich die Differenz.
Soll uns anleiten, sparsamer und wirtschaftlicher mit der Heizenergie umzugehen.
Also viel Spaß mit Decken, Mütze und Schal! (mach ich selbst!)
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Betriebskostenabrechnung

Beitrag von -us- »

Hallo lliissaaddii !

Was du schreibst stimmt so nicht !!!!!!!!!!!!!
Im Falle einer Erstattung von Heiz / Nebenkosten werden dir diese abgezogen !!!!!!
Schicke dir gerne dazu entsprechende Bescheide der Arge !!!!!

Im Falle einer Nachzahlung kann ein Kostenübernahme Antrag bei der Arge gestellt werden.


LG

-US-
Umschüler
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2005 05:59

Kostenerstattung

Beitrag von Umschüler »

Hallo

wenn du einen Antrag auf übernahme stellst müssen sie Ihn übernehmen wenn du:
1. 2004 Sozialhilfeempfänger warst oder
2. ALG empfänger

sollte dies nicht der fall sein und du bist erst seit diesem Jahr im Bezug von Leistungen fällst du hinten runter.
mfg olli
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Re: Kostenerstattung

Beitrag von Carola »

Umschüler hat geschrieben:Hallo

wenn du einen Antrag auf übernahme stellst müssen sie Ihn übernehmen wenn du:
1. 2004 Sozialhilfeempfänger warst oder
2. ALG empfänger

sollte dies nicht der fall sein und du bist erst seit diesem Jahr im Bezug von Leistungen fällst du hinten runter.
mfg olli
Deine Aussage ist falsch :evil:

Leider weiß ich nicht woher Du diese Weisheit hast! :idea:

Für jeden ALG II - Empfänger besteht die Möglichkeit Nachzahlungsverpflichtungen aus Jahresabrechnungen der Miet- und/ oder Nebenkosten auf Antrag als Beihilfe gewährt zu bekommen!

Es ist völlig unerheblich zu welchem Zeitpunkt man ALG II - Empfänger geworden ist :!:
jule-dd77
Beiträge: 10
Registriert: 29.11.2005 20:39
Wohnort: dresden

Beitrag von jule-dd77 »

das arbeitsamt muß die nachzahlung übernehmen entweder im ganzen oder zumindest zu einem angemessenen teil von bundesland zu bundesland unterschiedlich nach §22 SGB II.stelle einen antrag beim zuständigen arbeitsamt mit nachweis über nachzahlung.du wirst vielleicht ermahnt etwas sparsamer für das nächste jahr zu sein aber da es ein erstantrag auf einmalige hilfe zur übernahme der betriebskosten ist wird es auch in unangemessener höhe,sprich alles übernommen,für die darauffolgenden jahre nur im angemessener höhe.die nachzahlung der betriebskosten gehört schließlich zur miete denn du wirst ja nicht mit absicht diese nachzahlung herbei geführt haben egal ob du letztes jahr noch arbeiten warst bezw.mußt du letztes jahr ja arbeitslosen geld oder hilfe schon bekommen haben.oder nicht wenn du jetzt hartz IV bekommst dann übernimmt das amt es auch.
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