Hallo!
ich meine mal gelesen zu haben , dass man Versicherungen bei der ARGE angeben kann!
Welche sind das denn?
Wir haben einen Rechtschutz und eine Haftpflichtversicherung bzw mein Bedarfsgemeinschaftspartner hat die und die hat er bisher nicht angegeben bzw danach hat keiner gefragt als er bei mir mit eingerechnet wurde.
Über Antworten würde ich mich freuen.
LG
Silvia
			
			
									
									
						Versicherungen und ALGII
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				Gast
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Dann werden doch schon 100 Euro pauschal nicht angerechnet, oder? Darin sind auch pauschal Kosten für Versicherungen enthalten. Extra gibt es nichts. Versicherungskosten sind immer vom vorhandenen Einkommen absetzbar. Und das eben mit 30 Euro bei sonstigem Einkommen und mit 100 Euro pauschal bei Erwerbseinkommen (unter 400 Euro) und pauschal 100 Euro bei über 400 Euro, wobei bei über 400 Euro auch mehr als 100 Euro absetzbar sind, wenn der Kunde dies nachweist...
Turtle
			
			
									
									
						Turtle
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Jau. Die Kosten für Versicherungen sind in den pauschalen ersten anrechnungsfreien 100 Euro schon drin.
Die Versicherungen wären ja Absetzbeträge nach § 11, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Nach § 11, Abs. 2 Satz 2 SGB II gilt aber das hier:
"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."
By Turtle
			
			
									
									
						Die Versicherungen wären ja Absetzbeträge nach § 11, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Nach § 11, Abs. 2 Satz 2 SGB II gilt aber das hier:
"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."
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