Versicherungen und ALGII

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maria1106
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Versicherungen und ALGII

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
ich meine mal gelesen zu haben , dass man Versicherungen bei der ARGE angeben kann!
Welche sind das denn?
Wir haben einen Rechtschutz und eine Haftpflichtversicherung bzw mein Bedarfsgemeinschaftspartner hat die und die hat er bisher nicht angegeben bzw danach hat keiner gefragt als er bei mir mit eingerechnet wurde.
Über Antworten würde ich mich freuen.

LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Bekommt ihr nur ALG 2 oder habt ihr auch anderweitiges Einkommen (ALG 1, Lohn, Renten usw...)?

Turtle
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Mein Bedarfsgemeinschaftspartner hat Einkommen. ( LOHN )

Gruß Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Dann werden doch schon 100 Euro pauschal nicht angerechnet, oder? Darin sind auch pauschal Kosten für Versicherungen enthalten. Extra gibt es nichts. Versicherungskosten sind immer vom vorhandenen Einkommen absetzbar. Und das eben mit 30 Euro bei sonstigem Einkommen und mit 100 Euro pauschal bei Erwerbseinkommen (unter 400 Euro) und pauschal 100 Euro bei über 400 Euro, wobei bei über 400 Euro auch mehr als 100 Euro absetzbar sind, wenn der Kunde dies nachweist...

Turtle
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Also hab ich das richtig verstanden ist das mit den Abzügen oder Selbstbehalt schon abgegolten?
LG
Silvia
Gast

Beitrag von Gast »

Jau. Die Kosten für Versicherungen sind in den pauschalen ersten anrechnungsfreien 100 Euro schon drin.

Die Versicherungen wären ja Absetzbeträge nach § 11, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB II. Nach § 11, Abs. 2 Satz 2 SGB II gilt aber das hier:

"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen."

By Turtle
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

ok, danke für die Info!
Ich muss nämlich einen Folgeantrag stellen und muss wissen was ich alles angeben kann.

LG
Silvia
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