Hartz 4 gestrichen und dann?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hartz 4 gestrichen und dann?
Hallo, ich hätte gern gewusst, wie ich verfahren muss, wenn mir alle Leistungen gestrichen werden...gern hätte ich gewusst, ob überhaupt alle Leistungen gestrichen werden können und wenn ja, ob und wie ich dann krankenversichert bin...bekomme ich die Miete noch gezahlt oder wie geht es dann weiter...ich wäre dankbar für jede Antwort.
Bei Hartz 4 gibt es keine 100 % sperre, sondern nur 30 von hundert, allerdings bei U25 sieht das anders aus.
Da Du bei einer 30% Kürzung noch Leistungen bekommst, bist Du auch weiter versichert !
Da Du bei einer 30% Kürzung noch Leistungen bekommst, bist Du auch weiter versichert !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich habe jetzt in einem anderen Forum gelesen, dass sie alles streichen können und man dann nur noch Essenmarken bekommt und die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird...?? Ist was wahr? ...aber wie soll man dann alle anderen Rechnungen (Telefon, Strom, Fernseher, Straßenbahn usw) bezahlen???? Dringend Hilfe!
-
Gast
So hart es klingt: Darüber muss man sich eben vorher einen Kopf machen. Sanktioniert wird ja nur, wenn man über die Folgen seines Handelns vorher belehrt wurde (also auf Vermittlungsvorschlägen steht drauf, was passiert, in der Eingl.vereinbarung stehts drin usw...). Es ist eben nicht so, dass man ohne Vorwarnung ins kalte Wasser geworfen wird...
By Turtle
PS: Im übrigen kann sogar die Miete mitsanktioniert werden...
By Turtle
PS: Im übrigen kann sogar die Miete mitsanktioniert werden...
ZITAT:Sanktioniert wird ja nur, wenn man über die Folgen seines Handelns vorher belehrt wurde (also auf Vermittlungsvorschlägen steht drauf, was passiert, in der Eingl.vereinbarung stehts drin usw...). Es ist eben nicht so, dass man ohne Vorwarnung ins kalte Wasser geworfen wird...
Sorry da hab ich schon was ganz anderes erlebt!
Zahlung könen ganz schnell eingestellt werden obwohl kein Grund vorliegt !
Wie gesagt das hab ich selbst erlebt !
LG
Silvia
Sorry da hab ich schon was ganz anderes erlebt!
Zahlung könen ganz schnell eingestellt werden obwohl kein Grund vorliegt !
Wie gesagt das hab ich selbst erlebt !
LG
Silvia
@schussel Was ist denn passiert ? Hat man dir das Geld gesperrt ?
dann sollten ja auch Gründe vorliegen !!!
Wenn du keine Leistungen mehr bekommst musst du dich selbst kranken versichern! Das weis ich zummindest schon mal sicher !
(Mir wurden mal Leistungen total versagt und ich bekam 3 Monate lang gar nichts ! Weder Miete noch sonst was und krankenversichern musste ich mich auch selber! Und das mit 2 KIndern! Bei der ARGE drückte man mir eine Telefonnummer in die Hand wo ich anrufen soll wenn ich aus der Wiohnung geworfen sprich obdachlos werde !)
LG
Silvia
dann sollten ja auch Gründe vorliegen !!!
Wenn du keine Leistungen mehr bekommst musst du dich selbst kranken versichern! Das weis ich zummindest schon mal sicher !
(Mir wurden mal Leistungen total versagt und ich bekam 3 Monate lang gar nichts ! Weder Miete noch sonst was und krankenversichern musste ich mich auch selber! Und das mit 2 KIndern! Bei der ARGE drückte man mir eine Telefonnummer in die Hand wo ich anrufen soll wenn ich aus der Wiohnung geworfen sprich obdachlos werde !)
LG
Silvia
Hallo!
Ich habe dir eine PN geschrieben da das eine längere Geschichte ist !
Ach übrigens ich war einen Monat nicht krankenversichert und meine Tochter auch nicht! Aber meinen Sohn konnte ich über seinen Vater mitversichern lassen in der Zeit ! Im zweiten Monat haben wir uns mit Softeis an Salmonellen angesteckt und ich habe mir das Geld für die Krankenversicherung geliehen!
Und nach drei Monaten hat dann die ARGE eingesehen dass ich doch Leistungen zu kriegen habe. Ich bekam eine Nachzahlung! Allerdings erst als ich einen Termin bei der Rechtsstelle der ARGE hatte.
LG
Silvia
Ich habe dir eine PN geschrieben da das eine längere Geschichte ist !
Ach übrigens ich war einen Monat nicht krankenversichert und meine Tochter auch nicht! Aber meinen Sohn konnte ich über seinen Vater mitversichern lassen in der Zeit ! Im zweiten Monat haben wir uns mit Softeis an Salmonellen angesteckt und ich habe mir das Geld für die Krankenversicherung geliehen!
Und nach drei Monaten hat dann die ARGE eingesehen dass ich doch Leistungen zu kriegen habe. Ich bekam eine Nachzahlung! Allerdings erst als ich einen Termin bei der Rechtsstelle der ARGE hatte.
LG
Silvia
-
Gast
Hi!
Also: Ab 1.1.07 ist es neu, dass bei wiederholter Pflichtverletzung das mehr sanktioniert werden kann als vorher. Das bis dahin, dass gar keine Leistungen (auch nicht für die Miete) gewährt werden. Bei Jugendlichen ist das bereits ab der 2. Sanktionierung der Fall! Wenn der Betreffende dann keine Sachleistungen beantragt bzw. diese wegen Verweis auf Vermögen oder noch vorhandenes anderes Einkommen abgelehnt werden, werden auch die Beiträge zu den Versicherungen nicht mehr gezahlt.
Eine Sanktion dauert in der Regel 3 Monate. Bei Jugendlichen kann in Härtefällen auf 6 Wochen begrenzt werden. Bei der wiederholten Pflichtverletzung kann die Sanktion aber begrenzt werden, wenn der "Übeltäter" seinen Pflichten doch noch nachkommt...
Ist alles ein wenig kompliziert. Die Arbeitshinweise der BA kann man aber bei tachles.de nachlesen...
By Turtle
Also: Ab 1.1.07 ist es neu, dass bei wiederholter Pflichtverletzung das mehr sanktioniert werden kann als vorher. Das bis dahin, dass gar keine Leistungen (auch nicht für die Miete) gewährt werden. Bei Jugendlichen ist das bereits ab der 2. Sanktionierung der Fall! Wenn der Betreffende dann keine Sachleistungen beantragt bzw. diese wegen Verweis auf Vermögen oder noch vorhandenes anderes Einkommen abgelehnt werden, werden auch die Beiträge zu den Versicherungen nicht mehr gezahlt.
Eine Sanktion dauert in der Regel 3 Monate. Bei Jugendlichen kann in Härtefällen auf 6 Wochen begrenzt werden. Bei der wiederholten Pflichtverletzung kann die Sanktion aber begrenzt werden, wenn der "Übeltäter" seinen Pflichten doch noch nachkommt...
Ist alles ein wenig kompliziert. Die Arbeitshinweise der BA kann man aber bei tachles.de nachlesen...
By Turtle
-
Gast
Zu Unrecht bezogenes ALG 2... Nein, Pflichtverletzungen sind z. B. wenn du dich nicht ausreichend um Arbeit bemühst, also nicht selbst bewirbst, obwohl das mit dir vereinbart wurde. Oder einen 1 Euro Job schmeißt oder eine Trainingsmaßnahme abbrichst usw...
Zu Unrecht bezogenes ALG 2 bedeutet doch, dass du es auf der Grundlage falscher Angaben oder falscher Voraussetzungen bekommen hast (Bsp: Du hast deinen 100.000 Euro auf dem Schweizer Nummernkonto vergessen oder aber "vergessen" anzugeben, dass du in Wirklichkeit als Student bei der Uni NächsteStadt eingetragen bist...).
Es wäre ganz einfach mal günstig: Rede bitte nicht um den heißen Brei herum, schildere bitte deine konkrete Situation!
By Turtle
Zu Unrecht bezogenes ALG 2 bedeutet doch, dass du es auf der Grundlage falscher Angaben oder falscher Voraussetzungen bekommen hast (Bsp: Du hast deinen 100.000 Euro auf dem Schweizer Nummernkonto vergessen oder aber "vergessen" anzugeben, dass du in Wirklichkeit als Student bei der Uni NächsteStadt eingetragen bist...).
Es wäre ganz einfach mal günstig: Rede bitte nicht um den heißen Brei herum, schildere bitte deine konkrete Situation!
By Turtle
-
Gast