Abzug von Geldern weg DUSCHEN , Duschkosten .

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Casel
Beiträge: 14
Registriert: 27.02.2007 01:15

Abzug von Geldern weg DUSCHEN , Duschkosten .

Beitrag von Casel »

Hallo zusammen nochmal . Ich hab da noch ein Problem ,
Mir wurde zu meinem letzten Bewilligungsbescheid ein Betrag von genau 12,60 Euro von insgesamt 70 Euro abgezogen , welcher als Dusch / Warmwasserpauschale deklariert wird . Also , ich zahle 70 Euro Gas an die Vew und muß / soll mein Warmwasser in höhe von 12,60 Euro selber zahlen . 1. Wie kommt man auf 12,60 Euro , 2. Woher wollen die bei der Arge wissen wie oft ich Dusche ? ---Für 12, 60 Euro im Monat , kann ich das ganze Haus bei mir Duschen lassen :)
Und : Wenn jemand Nachtspeicher hat und nachts seine Wäsche wäscht , bekommt der dann einen --NACHTWASCHABZUG-- :?:
Gast

Beitrag von Gast »

18% der Heizkosten ist der allgemein gültige Richtwert für Warmwasseraufbereitungskosten. Stammt glaube aus dem Baurecht oder so.

Daran wirst du kaum rütteln können, es sei denn, du weist per letzer NK-Abrechnung nach, dass dein Verbrauch prozentual unter den 18% liegt... Wobei du mir glauben kannst, ich habe im Leben schon viele NK Abrechnungen gesehen: Da gabs teilweise auch Verbrauche bis hin zu 45%....

Turtle
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Heizkostenverordnung
§9 (3)
"........Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge kann auch nach den anerkannten Regeln der Technik errechnet werden. Kann sie weder nach Satz 1 gemessen, noch nach den Sätzen 2 bis 4 errechnet werden, ist dafür ein Anteil von 18 vom Hundert der insgesamt verbrauchten Wärmemenge zugrunde zu legen.".....
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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