Mit Namensschild in der Öffentlichkeit ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Casel
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Mit Namensschild in der Öffentlichkeit ???

Beitrag von Casel »

Hallo , Ich soll ab Donnerstag ein 1Euro - Job ausüben , :evil: Fahrräder an Schulen bewachen , Arbeitskleidung wird gestellt , Aber der Hammer ist , ich soll ein Namensschild mit meinem vollen Zu und Nachnamen und einem Paßfoto in der Öffentlichkeit tragen . Zumindest auf dem Schulhof . Ist das Rechtens ? :roll: Kann ich dagegen wehren ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Was ist daran so schlimm ? Ich Trage auch ein Namenschild auf der Arbeit
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Re: Mit Namensschild in der Öffentlichkeit ???

Beitrag von Gast »

Casel hat geschrieben: ich soll ein Namensschild mit meinem vollen Zu und Nachnamen und einem Paßfoto in der Öffentlichkeit tragen . Zumindest auf dem Schulhof . Ist das Rechtens ? :roll: Kann ich dagegen wehren ?
Frage Deinen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes in dem Du lebst.
Casel
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Namensschild in der Öffentlichkeit

Beitrag von Casel »

Schön wenn Dj Termie AUF der Arbeit ein trägt , er kann dies auch gern tun . ICH habe da aber meine befürchtungen , da wir auf dem Schulhof dort Randalierer und andere Vergehen zB Raucher beim Rex anscheißen sollen . Wir sind erkennbar , mit Namen , und die nicht . Ich habe angst vor Repressalien , die Polizei zb läuft auch nicht mit Namensschild rum . Außerdem steh ich noch in einem Nachbarlichen Gartenverein in der Öffentlichkeit . Ich habe da die befürchtungen das wenn man gegen vereinzelte Schüler vorgeht ich morgens in einem zerschossenen Garten komme .
Powerreptile
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Beitrag von Powerreptile »

Ich hab nun schon den vierten 1 € Shop und bin bereit fast alles zu machen.Allerdings würde ich nicht in der öffentlichkeit mit sowas rumrennen auch wenn es nur auf dem Schulhof ist.Ist für sowas nicht der Hausmeister der Schule zuständig ??

MFG
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

@Casel
Dann frage doch einfach mal an, ob es nicht möglich ist das Du ein Namensschild mit deiner Personalnummer bekommst, so bist Du Anonym und wen jemand was will muss er sich halt erst an die Schulleitung halten.

PS: Wusste ja nicht was das eine Schule mit so aus massen hat.. Dann würde ich es auch nicht freiwillig tragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Das Tragen von Namensschildern ist nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes durch den Personalrat genehmigungspflichtig. Das Blöde ist ja nur, dass 1 Euro Jobber nicht zum normalen Personal gehören.

Allerdings würde ich mich auch dagegen wehren (so wie ich mich auch weigere, unser nettes Schildchen zu tragen, Termi, allerdings mit der offiziellen Begründung, dass mir die Nadel die Klamotten kaputt macht und der Clipser hält das Schild nicht :wink: ).

Also wirklich den Rat mit dem Datenschutzbeauftragten annehmen. Ggf. auch Rücksprache mit dem Amt halten, gehe mal davon aus, auch die wissen von dieser Eigenmächtigkeit der Schule nichts. Verstehe auch nicht, wieso nicht eine Art Dienstausweis ausreicht, den man bei Bedarf vorzeigen kann...

By Turtle
Casel
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Beitrag von Casel »

Hi nochmal , und danke für die netten Tips . :!: Ich bin nun auch selber ein bisken schlauer geworden , nachdem ich heute morgen mit dem Amt für Datenschutz in Düsseldorf telefoniert habe . Demnach verhält es sich so : Bei einem 1Euro job bin ich weiterhin Arbeitsloser ,ich stehe somit auch in keinem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag ! Ich habe kein Mitspracherecht beim Personalrat bzw Betriebsrat .Ich bin auch NICHT an der dortigen Schule ein / angestellt .Ich bin nur auf Grundlage zwecks eines sozialrechtlichem verhälnisses von Arbeitslosengeld 2 dort da.----So , erst mal soweit .(sacken lassen...........)
Der Datenschutz Mensch weiter : In einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitsvertrag der das tragen von Namensschildern vorschreibt muss ich auch diese tragen . (Allgemein bekannt , seht Ihr alle bei der ALDI ) :D
Ist in einem 1 Euro Job ja nicht der Fall , und weiter : Die fräge wäre dann noch hierbei die Zweckmäßigkeit. ( der zur Schau - Stellung des 1Euro Jobbers)(Die 4 Leute die dort da 1Euro Jobben haben schon eine Art von Dienstkleidung an , die sich von dem Rest der Bevölkerung abzeichnet)
Laut des Datenschutzes gibt es keine Paragrafen die ein tragen von Namensschildern (auch) in der Öffentlichkeit von 1 Euro Jobbern regelt .
( Hat sich ja auch noch keiner drüber aufgeregt , bis ich heut morgen anrief) :oops:
So , in meinem Fall bin ich jetzt da , das ich dem Amt für Datenschutz einen Bericht schreiben soll welcher die Umstande dieses dilämmers wiedergibt.
Das Amt für Datenschutz wird sich dann mit dem öffentlichen Träger (hier die Diakonie ) in Verbindung setzen .

Für MICH heißt das , ich werde auf KEINEN fall ein NAMENSSCHILD mit meinem FOTO und meinem NAMEN tragen . :twisted:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das ist mal sehr intressant zu hören, danke für die Rückantwort !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Casel
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Beitrag von Casel »

Ach noch was : Was ist ein FALLMANAGER ? :?:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Als Fallmanager werden qualifizierte Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit bzw. der ARGEn oder Jobcenter bezeichnet
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

@ "Die Drei von der ARGE":

Wenn Ihr ein SPAM-Forum benötigt, wendet Euch doch an Flunk, der richtet Euch sicher eines ein. :wink:

@ Casel

Klasse, wie Du das bisher geregelt hast! :!:

Nur nicht bange machen lassen, nicht das wir nachher alle noch mit einem A an den Klamotten rumlaufen müssen...
eska23
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Beitrag von eska23 »

Ist für sowas nicht der Hausmeister der Schule zuständig ??


Nur solange bis man aus Ersparnisgründen seinen Job wegrationalisiert und dafür Euro-Jobber "eingestellt" hat... :twisted: So läuft´s doch leider...

(Das geht jetzt nicht gegen die Euro-Jobber sondern gegen die Erfinder der ganzen Geschichte, die das ziemlich vermurkst haben.)
"Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher und die Gescheiten so voller Zweifel sind." - Bertrand Russell
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Casel
:D Super gemacht. :D

Hallo eska23
genau so ist es bzw. wird es kommen.
Der Hausmeister wird dann dem ausgelagerten Bereich der Reinigungs- und Haustechnik zugeordnet und das ganze an eine "gemeinnützige" Fremdfirma vergeben. Nur die Verwaltung bleibt als Kernbereich erhalten und wird ebenfalls mit Namenschildern geschmückt (Magnetcips oder Sicherheitsnadeln ist dann auch egal weil die Einheitsklamotten zur bessseren Abgrenzung eh gestellt werden)
Fehlt nur noch der automatische Einbau eines Chips in´s Genick bei der ersten Neugeborenenuntersuchung.
Nur knüppelschwingende Ordnungshüter sind von der Kennzeichnungspflicht durch Namenschilder an der Uniform weiterhin ausgeschlossen.
Gute Nacht
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

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