!!!!!WICHTIG Umschulung & HARTZ 4!!!!!!!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Marco.
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2005 14:49

!!!!!WICHTIG Umschulung & HARTZ 4!!!!!!!!!!

Beitrag von Marco. »

Hallo,

würde gerne eine Umschulung machen und könnte auch einen Platz
bekommen, hier das Sozialamt sagt mir Heute aber das ich keine Zuschüsse zu meinem
jetzigen HARTZ 4 bekomme, was ich nicht verstehen kann.
Angeblich ist das SGB III nicht für mich zutreffend, dort steht das man
Zuschüsse zu den Leistungen in einer Umschulung bekommt!

Ist jemand vielleicht auch in dieser Situation oder hat eine Umschulung unter HARTZ 4
Angefangen sowie welche Leistungen wurden zugesprochen?

Dieses ist wirklich dringend!!!!!!!!!
Bedanke mich schon mal für eure HILFE!!!!

Gruß
Marco
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Umschulung

Beitrag von Carola »

Hallo Marco.,

Vorab einige nachfragen:

Wie alt bist Du?
Hast Du eine Erstausbildung abgeschlossen?
Wie lange und als was hast Du die letzten fünf Jahre gearbeitet?

Melde Dich nochmals mit den Antworten auf meine Fragen, danach
versuche ich gern Dir zu helfen.

Marco.
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2005 14:49

Re: Deine Fragen

Beitrag von Marco. »

Hallo

Denke mal das spielt eigentlich keine so große rolle,
die Umschulung ist ja schon genehmigt es geht alleine um
die weiteren Leistungen, aber gut…

33 Jahre bin ich jung,
3 Jahre aus welchen gründen auch immer Arbeitslos.
Sonst gearbeitet.

Arbeitslosengeld hatte ich bekommen. Höhe ca.900 Euro
Arbeislosenhilfe kam dann auf ca. 750 Euro
danach HARTZ 4 ………

Auch habe ich die Lehre nach 2 ½ Jahren abgebrochen..
Gut. heute weiß ich es auch besser..!!!!!!!!!!!!!

Hier im Kreis ist das Sozialamt zuständig nicht die Arbeitsagentur!

Auch ich habe da mal eine kleine Frage….
Woher kennst Du dich so mit diesem Bereich aus??

WENN MAN(N) DAS FRAGEN DARF… :)

Danke für Deine Antwort!

Gruß
Marco
Cl@udia
Beiträge: 12
Registriert: 17.11.2005 12:57

HUHU

Beitrag von Cl@udia »

Hallo mein mann wollte auch eien Umschulung machen, da hies es auch das du nur das ausbildungegeld bekommt und keine anderen Finanziellen beihilfen.. Ist wohl nun leider bei ALGII so
Ein Pessimist ist ein Optimist mit ERFAHRUNG!!
Tomson
Beiträge: 20
Registriert: 06.11.2005 12:54

Beitrag von Tomson »

OMG :shock:

Hallo erstmal euch beiden!
Also ich habe auch schon daran gedacht eine Umschulung zu machen; allerdings ist es schon auch ziemlich mies wenn man nur das Ausbildungsentgelt erhält...
Da beißt sich die Schlange in den eigenen :roll: ... aber was soll man machen wenn man sonst auch nichts bekommt.
Zum Teufel mit Hartz :evil: !!

Das nur mal so am Rande...
Marco.
Beiträge: 3
Registriert: 25.11.2005 14:49

Keiner ????

Beitrag von Marco. »

Danke für die zwei Beiträge @ (Tomson-ANTWORT KOMMT), Cl@udia)

leider steht meine Frage immer noch!
Bei circa 120 aufrufen, keiner dabei der mir ein paar(oder ein)
Tipp(s) geben kann :?:

KEINER DER EINE UMSCHULUNG ANGEFANGEN HAT UNTER ALG II??
AUS WELCHEN GRÜNDEN HABT IHR ES DENN VIELEICHT NICHT GEMACHT!

Vieleicht jemand hier????

???? :oops: :oops:


Marco :?
Umschüler
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2005 05:59

Umschulung bei Harz IV

Beitrag von Umschüler »

Hallo,
ich bin auch Harz IV empfänger und mache eine Umschulung.
Ich bekomme das Geld normal von der JobKomm.
Du musst Sie einfach beantragen mit der Begründung danach mehr chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben.
Falls Sie es dennoch ablehnen wie bei mir geh zum Sozialgericht und Klage dauert normal 6 Monate ist zu lang ich weiss aber wenn du den Antrag gestellt hast und eine Woche rum ist kannst du eine Einstweilige verfügung erwirken die dir jedes Sozialgericht zuspricht denn die haben die schnauze voll von der JobKomm.
solltest du noch fragen haben melde dich.

mfg Olli
Antworten