Hallo,kurze Frage:
Habe beim Antrag für ALG2 eine Schulbescheinigung meiner Tochter
(10.Kl. Gymn.) abgegeben.
Heute bekam sie von dem Jobcenter einen Brief;
"Bitte Kopie der Schulbescheinigung,und das letzte Halbjahreszeugnis (in Kopie) einreichen."
Ich finde,das geht doch etwas zu weit,oder irre ich mich da.Wozu brauchen die das Zeugnis.?
Vielleicht weiß jemand einen Rat wie ich mich verhalten soll.
Danke!!!
Schulzeugnis der Tochter???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
brauchst du nicht einreichen...war selber auf dem Gymnasium und Schulbescheinigungen müsen denen reichen , es sei denn sie möchte abbrechen und eine lehre anfangen
Das geht echt zu weit haben die gar nix mit zu tun!!!
Lg sassy
Ich habe damals gefragt warum sie mein zeugni wollen haben sie mir nicht gesagt und dann hab ich gesagt dann reich ich es auch nicht ein basta und sie haben nix mehr gesagt!
lg sassy
Das geht echt zu weit haben die gar nix mit zu tun!!!
Lg sassy
Ich habe damals gefragt warum sie mein zeugni wollen haben sie mir nicht gesagt und dann hab ich gesagt dann reich ich es auch nicht ein basta und sie haben nix mehr gesagt!
lg sassy
Der beste Rat ist was man den SB darauf anspricht wofür dieser denn gebraucht wird !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Umgedreht gibt es das aber auch: Ich (56) als Vater einer 21 jährigen ALGII Empfängerin, soll der ARGE Daten über mich, sowie mein Facharbeiterzeugnis und einen ausführlichen Lebenslauf zusenden!! Das alles trotzdem ich ein festes Arbeitsverhältnis habe!
Da fragt man sich wirklich,ob da welche Langeweile haben.
Da fragt man sich wirklich,ob da welche Langeweile haben.
Alles Gute pezet
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Hallo pezet
Da soll offensichtlich geprüft werden ob das liebe Amt nicht vielleicht einen besser bezahlten Job für Dich findet damit für die Tochter keine Leistungen gezahlt werden müssen. Schwachsinn sowas, wovon träumen da einige nachts?
Lebenslauf geht keinen was an, wenn Du den Kram wirklich vorlegen musst (das weiss ich aber nicht) genügt eine sog. Erwerbsbiografie.
Gruss
und nicht ärgern, der Schnüffelstaat ist mal wieder am Datensammeln.
Da soll offensichtlich geprüft werden ob das liebe Amt nicht vielleicht einen besser bezahlten Job für Dich findet damit für die Tochter keine Leistungen gezahlt werden müssen. Schwachsinn sowas, wovon träumen da einige nachts?
Lebenslauf geht keinen was an, wenn Du den Kram wirklich vorlegen musst (das weiss ich aber nicht) genügt eine sog. Erwerbsbiografie.
Gruss
und nicht ärgern, der Schnüffelstaat ist mal wieder am Datensammeln.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich habe schon beim Amt nachgefragt, ob die nicht ausgelastet sind. Für die, die wirklich arbeiten wollen (wie meine Tochter) haben sie keine Arbeit, aber meine Frau und mich wollen sie mitbetreuen. Ich habe sie aufgefordert, mir das Gesetz zu nennen das denen erlaubt von mir einen ausführlichen Lebenslauf zu fordern.
Alles Gute pezet
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