Mal zur INFO !!Kann man wegen Krankheit von seinem ..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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DjTermi
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Mal zur INFO !!Kann man wegen Krankheit von seinem ..

Beitrag von DjTermi »

Da mich viele fragen, darum mal hier öffentlich.

Kann man wegen Krankheit von seinem Arbteitgeber gekündigt werden?

Auch Krankheit kann ein Kündigungsgrund sein, wenn dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers eintritt. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Zeitraum von zwei Jahren in jedem Jahr länger als sechs Wochen Krank ist und der Arbeitgeber Entgeltzahlungen gewähren muss, kann der Arbeitnehmer gekündigt werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Quelle?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Mein Köpfchen habe ich die Tage mit bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Ewas ausführlicher hier: Die personenbedingte Kündigung Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Mensch da hat der AG meines Mannes ja echt schlechte karten :D - denn mein Mann wird in 10 Jahren einmal krank, und dann richtig....

War so eine Kündigung nicht auch möglich, wenn der AG die Vermutung hat, das sein AN *blaumacht* ? Und diese vermutung dann aussagekräftig beweisen kann?

Kurz, AN holt sich Krankenschein um auf Baustelle privat bissl geld zu machen ............ das führt doch dann auch zur fristlosen oder?
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn jemand Krank geschrieben ist und Arbeiten geht, müssen wir wohl nicht lange drum reden was das für Konzequenten hat, oder ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

DjTermi hat geschrieben:Wenn jemand Krank geschrieben ist und Arbeiten geht, müssen wir wohl nicht lange drum reden was das für Konzequenten hat, oder ?
jupp das TV macht gute Aufklärungsarbeit ;) aber es gibt leider immer wieder welche, die es trotzdem nicht begreifen wollen :( so ein beispiel haben wir hier auch in der Glas Firma um die Ecke.....aber naja......wird derjenige dann schon merken, wenns zu spät ist
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich bekomme so in der Woche 3-9 Anrufe das jemand anschwärzen tut das er nebenbei noch Arbeitet. Und ich dann das Hauptzollamt bescheid geben muss, daher weiss ich wie hoch da die Zahlen sind ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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