AG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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fp91g
Beiträge: 1
Registriert: 19.02.2007 10:44

AG II

Beitrag von fp91g »

Hallo erstmal!

Meine Fragen:

.1)Ich habe mich am 15.12.2006 für AG II gemeldet und durch Weihnachten am 28.12.2006 einen Termin bekommen. Zum 18.01.2007 habe ich die Unterlagen fristgemäß abgegeben und bist heute noch keinen Bescheid erhalten. Ich habe mich bisher mehrmals dort gemeldet wieso die Bearbeitung so lange Dauert.
Meine Frage ist, wie lange darf sich so eine Bearbeitung hinziehen wenn alle Unterlagen Vollständig abgegeben wurden?

===
.02) Bist zum 15.12.2006 Stand ich in Arbeit. Meine Firma ging Konkurs und habe für die Monate Nov. und Dez. bist zum 15.12.06 keinen Lohn erhalten. Am 22.12.2006 bekam ich einen Abschlag von 1.500 € von der Konkursausfallstelle. Der Sachbearbeiter von Arbeitsamt meinte, das diese Geld in voller Höhe für den Monat Dezember angerechtnet wird. Ist das zulässig? Die Mietkosten usw. für die Zeit davor (>15.12.06 /Nov.Dez.) wurden von meiner Sicht vollkommen Ignoriert.

MFG fp91g
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hier könnte es mal angebracht sein, mit dem Vorgesetzten zu sprechen, und wenn das nichts bringt, mit dessen Vorgesetzten. Spätestens 3 Monate nach Einreichen deines Antrags kannst du auch eine sog. Untätigkeitsklage einreichen und jetzt schon damit drohen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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