Leistungsanspruch unterbrochen ???????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Leistungsanspruch unterbrochen ???????

Beitrag von maria1106 »

Hallo! Heute bakam ich ein Schreiben bzw mein Bedarfsgemeinschafts Partner dass Verdienstbescheinigungen benötigt werden und deshalb erstmal der Leistungsanspruch zum 28.02.07 unterbrochen wird !
Was heißt das denn nun wieder ?
Bitte um kurze Info.
Heißt das jetzt ich ( Haushaltsvorstand und eigentlicher Hart4 Beantrager )
bekomme kein Geld zum 1. März ????

LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Habt ihr denn sonst immer die Verdienstbescheinigung dem Amt uberlassen ?
Sobald die Verdienstbescheinigung der ARGE vorliegt wird die Zahlung auch fortgesetzt...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Mein Bedarfsgemeinschaftspartner hat von der Selbstständigkeit in ein normales Arbeitsverhältnis gewechselt ( er verdient nicht gerade sehr viel 15 Stunden die Woche , aber besser als gar nichts ) und da wollten sie natürlich die Lohnbescheinigungen um unseren Bedarf auszurechnen, dass sie die aber immer wollen haben sie nicht gesagt!

Mitwirkungspflicht heißt für mich Lohnabrechnungen dann wenn sich was ändert, oder ?
Geändert hat sich nichts !

Der Hammer ist das Schreiben hat eh ( wieder einmal)einen Fehler weil der SB Abrechnungen für 02/07 und 02/07 haben will!
Ich gehe mal davon aus er meint Januar und Februar ?!

:?: Was mir stinkt ist es dass er die Leistungen an 28.2 unterbricht! Wie soll ich denn bis 28.2 an die Lohnabrechnung vom Februar kommen???? :?:

Und was heißt unterbrechen und welche Leistung? Die für mich und meine Kinder oder Seine?
ICH bin der Antragsteller, mein Partner hat nie einen Antrag gestellt er wurde von vorne herein mit eingerechnet als Bedarfsgemeinschft.
Mittlerweile ist es so dass ER Post bekommt und auch Vermittlungsvorschläge !!! :?:
Und das alles erst seit meine SB weg ist! Ich verstehe oft nur noch Bahnhof!
Durch seine Selbstständigkeit hat sich im Jahr 2006 eine Überzahlung von ca 700 Euro ergeben die muss ER zurück zahlen nicht Ich die doch eigentlich Hartz4 beantragt hat!!!
Und auch in diesem schreiben war ein Fehler Komma vergessen und ER sollte 70000 Euro zurück zahlen! Und auch androhung eine Sperre , obwohl keiner gesagt hat dass wir das nicht zahlen wollen oder so ! ICH habe die Aufrechnung für das Jahr gewollt um nicht zu viel bekommen zu haben. Da er manchmal keine oder nur geringe Einkünfte hatte und dann wieder mal nen Monat normal! Und er hat auch deshalb mit der Selbstständigkeit aufgehört weil es nichts einbrachte !

Aber das hat jetzt mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun !

Mich nervt das ehrlich gesagt mittlerweile ganz schön, dass ich immer Angst haben muss plötzlich kein Geld zu kriegen ohne dass ich meine Pflicht verletze!!!!

Danke fürs zuhören....

LG
Silvia
ER hat doch Arbeit und nie selbst einen Antrag gestellt !
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Er gehört aber zur Bedarfsgemeinschaft daher sind die Unterlagen wichtig.
Du sagst ja selbst , das es neu berechnet werden muss dann.
Eine Lohnabrechnung brauchst Du ja nicht unbedingt drauf zu warten, ist in den Brief keine Verdienstbescheinigung bei gewesen ?

Wenn nicht, dann lade Sie dir von meiner Seite einfach runter !
http://www.bf-hosting.de/Verdienstbescheinigung

Bin gerade kurz angebunden, aber hoffe konnte Dir etwas helfen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Nein, da hast du was falsch verstanden, es wurde doch schon im November 2006 neu berechnet! Die haben den Arbeitsvertrag, die Bescheinigung vom Arbeitgeber und Lohnabrechnungen!!!!
Uns hat keiner gesagt, dass die jeden Monat eine Lohnabrechnung wollen!
Das kann doch nicht sein dass die Leistungen unterbrochen werden wenn sich
a ) NICHTS geändert hat seit November
b) Vorher nicht gesagt wurde dass sie jeden Monat eine Lohnabrechnung haben wollen!
c) Wir keine Möglichkeit bis 28.2 haben die Lohabrechnung für Februar zu kriegen die bekommt er doch immer im darauffolgendem Monat!

Aber danke für deine Mühe !

LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Silvia,
ich rate Dir bzw. euch das ihr direkt Dienstag zum Amt geht und das klärt, weil so kann es nicht sein. da ihr nicht ohne Geld dann da stehen dürft, wenn ihr Leistungen zu viel bekommen würdet müsst ihr das halt zurück zahlen; aber so NEE im Leben nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Ja ich hoffe dass das bei der ARGE auch eingesehen wird ! Es hat sichnichts geändert wir bekommen keinen Cent mehr als sonst! Ich weis nicht warum das jetzt so läuft! Klar bekommen die alle Unterlagen was ich eben nicht verstehen kann, ist dass einfach gestoppt gekürzt oder sonst was wird OHNE GRUND!!!!!!
Ich kann eben keine Lohnabrechnung bringen die es noch nichtgibt da der Monat noch nicht rum ist!!!!!

Aber langsam glaube ich , ich muss nicht alles verstehen :shock:

TRotzdem Danke !

LG
Silvia
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Schade das ich nicht euer SB bin die hier immer oft sind und auch viele Beiträge abgeben, ich glaube dann würde sich viel ändern, schade leider nur ein Wunsch Gedanken...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo nochmal,
so, jetzt habe ich heute vormittag versucht meinen SB zu erreichen, leider ohne Erfolg ! ( ARGE ist heute besetzt trotz Rosenmontag)
Gleichzeitig habe ich nun per Einschreiben einen Widerspruch geschrieben und die Lohnabrechnung für 01/07 beigelegt. Die für 02/07 liegt ja noch nicht vor!
Kann er jetzt trotzdem die Leistung unterbrechen?
Und wenn er im Urlaub ist und meinen Brief nicht vor dem 28.02.2007 bekommt ? Ich habe nämlich z.H Herr xxx geschrieben.

Und kann mir jetzt von euch Jemand sagen ob er nun die Leistungen von meinem Bedarfspartner unterbricht oder alle ?
Das kann ich nämlich nicht rauslesen, aber der Brief wendete sich nicht an mich als Haushaltsvorstand sondern an meinen Bedarfspartner!

Wenn mein SB die Zahlung unterbricht kann ich die Miete nicht bezahlen!
Da der Lohn von meinem Bedarfspartner nicht ausreicht um diese zu decken !!!!

Ich krieg echt bald die Krise hier ! :x
Denn die Leistung wird zum 28.2.2007 unterbrochen und wenn ich meiner Mirwirkungspflicht bis 1.3.2007 nicht nachkomme ganz versagt! Toll das ist gleich der nächste Tag !!! :shock:
ICH KANN DIE LOHNABRECHNUNG NICHT BIS ZUM 28.2.2007 VORLEGEN DA WIR DIE DA NOCH NICHT HABEN ! :roll:

Was soll ich denn jetzt tun???? :?:

LG
Silvia
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