Hallo,
ich habe auch mal eine Frage zur Jugend ABM.
Eine bekannte soll eine derartige ABM für Arbeitslose unter 25 antreten.
Die Vergütung wäre ca 500 ,- Also kein 1 EURO Job .
Ihr Fallmanager konnte oder wollte Ihr allerdings nicht die Frage beantworten wie es nun aussieht mit der Miete und dem Geld für das 4 jährige Kind. Bisher hat sie voll ALG 2 bekommen.
Verständlicherweise ist sie nun besorgt.
Ich hatte Ihr unter Vorbehalt gesagt das sie sicherlich weiterhin ALG 2 bekommen wird. Und zwar die Differenz zu dem Verdienst.
Ich habe aber auch die Vermutung geäussert das sie eventuell etwas mehr haben wird. Da ja noch die Zuverdienstmöglichkeit angerechnet werden könnte.
Ich hoffe das ich Ihr nun nicht zu viel Hoffung gemacht habe.
Das so ein Sachbearbeiter aber auch nicht für Laien verständliche Auskünfte geben kann.
Falls es jemanden Interessiert es geht hier um die ARGE in Stollberg /Sachsen
Danke schon mal für die Antworten.
Grüße Flunk
Jugend-ABM
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ARGE
Das die Sachbearbeiter keine vernünftigen Auskünfte geben hat mehrere Gründe:
1. Die Kommunen sind genötigt ihre ARGEs quasi ad hoc aufzubauen. Dazu werden Beamte aus anderen Dienststellen abgezogen. Die notwendige Schulung erfolgt erst nachträglich uns schrittweise.
2. Wegen der sich ständig verschärfenden Regelungen besteht bei den Sachbearbeitern Unsicherheit darüber, welche Regelung noch oder schon Gültigkeit hat.
3. Die Sachbearbeiter sind angehalten die Antragsteller möglichst im Unklaren zu lassen, damit diese finanzielle Nachteile erleiden und dadurch Kosten gespart werden.
Die Einsparungen kommen dann Reichen und Grossverdienern zugute.
1. Die Kommunen sind genötigt ihre ARGEs quasi ad hoc aufzubauen. Dazu werden Beamte aus anderen Dienststellen abgezogen. Die notwendige Schulung erfolgt erst nachträglich uns schrittweise.
2. Wegen der sich ständig verschärfenden Regelungen besteht bei den Sachbearbeitern Unsicherheit darüber, welche Regelung noch oder schon Gültigkeit hat.
3. Die Sachbearbeiter sind angehalten die Antragsteller möglichst im Unklaren zu lassen, damit diese finanzielle Nachteile erleiden und dadurch Kosten gespart werden.
Die Einsparungen kommen dann Reichen und Grossverdienern zugute.
Einen schönen guten Morgen in die Runde,
@Ena
vorweg ein herzliches neues Willkommen. Wie Du siehst, hat sich in der Zwischenzeit einiges getan hier und somit ist es toll das auch immer mehr Sachkundige wie Du hier herfinden und Hillfestellung zu den vielen Fragen geben.
Ja und so hatte ich mir die Antwort auch vorgestellt.
Jetzt müsste Sie die Veränderung melden und eventuell einen neuen Antrag stellen. Richtig?
Die ABM soll am 01. 12 starten und ist bis zum 20 März befristet. 30 Stunden die Woche übrigens.
Würde sie dann noch für Dezember das bisherige Geld bekommen , weil die Lohnzahlung für die ABM ja wohl erst im Januar erfolgt.
Ich vermute ja?
@Hermann
1 und 2 kann ich ja nachvollziehen, aber das die Sachbearbeiter angehalten werden die Antragsteller im Unklaren zu lassen ist doch sicher eine nicht beweisbare Vermutung, der ich mich ungerne anschliessen möchte um nicht da auch noch das Misstrauen zu schüren.
Oder hast Du da Hinweise aus sicherer Quelle?
Ich wünsche euch einen schönen Tag
Grüße Flunk
@Ena
vorweg ein herzliches neues Willkommen. Wie Du siehst, hat sich in der Zwischenzeit einiges getan hier und somit ist es toll das auch immer mehr Sachkundige wie Du hier herfinden und Hillfestellung zu den vielen Fragen geben.
Ja und so hatte ich mir die Antwort auch vorgestellt.
Jetzt müsste Sie die Veränderung melden und eventuell einen neuen Antrag stellen. Richtig?
Die ABM soll am 01. 12 starten und ist bis zum 20 März befristet. 30 Stunden die Woche übrigens.
Würde sie dann noch für Dezember das bisherige Geld bekommen , weil die Lohnzahlung für die ABM ja wohl erst im Januar erfolgt.
Ich vermute ja?
@Hermann
1 und 2 kann ich ja nachvollziehen, aber das die Sachbearbeiter angehalten werden die Antragsteller im Unklaren zu lassen ist doch sicher eine nicht beweisbare Vermutung, der ich mich ungerne anschliessen möchte um nicht da auch noch das Misstrauen zu schüren.
Oder hast Du da Hinweise aus sicherer Quelle?
Ich wünsche euch einen schönen Tag
Grüße Flunk
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Unklarheit
@flunk
Wenn man liesst, was Betroffene hier im Forum als Erlebnisse mit sogenannten Sachbearbeitern berichten, dann bekommt man doch sehr schnell den Eindruck, dass bei bestimmten ARGEs (nicht bei allen) eine sehr neoliberale Ansicht darüber herrscht, wie man Menschen behandelt. Einige Sachbearbeiter sind scheinbar der Meinung, sie wären ihrem Dienstherren persönlich dafür verantwortlich, dass möglichst wenig Geld ausgezahlt wird. Da kommt die Unwissenheit der Antragsteller, was ihnen zu steht, schon mal ganz gelegen.
Das kann ich natürlich nicht beweisen. Aber die Tatsache, dass es keine Beweise gibt, ist doch der Beweis, dass die Beweise beseitigt wurden.
Wenn man liesst, was Betroffene hier im Forum als Erlebnisse mit sogenannten Sachbearbeitern berichten, dann bekommt man doch sehr schnell den Eindruck, dass bei bestimmten ARGEs (nicht bei allen) eine sehr neoliberale Ansicht darüber herrscht, wie man Menschen behandelt. Einige Sachbearbeiter sind scheinbar der Meinung, sie wären ihrem Dienstherren persönlich dafür verantwortlich, dass möglichst wenig Geld ausgezahlt wird. Da kommt die Unwissenheit der Antragsteller, was ihnen zu steht, schon mal ganz gelegen.
Das kann ich natürlich nicht beweisen. Aber die Tatsache, dass es keine Beweise gibt, ist doch der Beweis, dass die Beweise beseitigt wurden.
Hallo!
Also zunächst ist es ganz bestimmt nicht so, dass wir dazu angehalten werden, unseren Kunden in Unwissenheit zu belassen.
Wegen der ABM:
Eine Veränderungsmitteilung mit dem "Arbeitsvertrag" einreichen, reicht aus. Eine erneute Antragsstellung ist nicht möglich.
Dass für Dezember noch ganz normal bezahlt wird, ist nur selbstverständlich, wenn der erste Lohn auch erst im Januar zufließt. Wir müssen Einkommen immer in dem Monat anrechnen, in dem es zufließt. Und da wir für den Monat im Voraus zahlen, würden wir eigentlich auch im Dezember das Gehalt anrechnen. Der Bekannte sollte bei einer persönlichen Vorsprache in der ARGE das Problem ansprechen. Die Gelder für Dezember sind sowieso schon raus gegangen.
Grüße
Ena
Also zunächst ist es ganz bestimmt nicht so, dass wir dazu angehalten werden, unseren Kunden in Unwissenheit zu belassen.
Wegen der ABM:
Eine Veränderungsmitteilung mit dem "Arbeitsvertrag" einreichen, reicht aus. Eine erneute Antragsstellung ist nicht möglich.
Dass für Dezember noch ganz normal bezahlt wird, ist nur selbstverständlich, wenn der erste Lohn auch erst im Januar zufließt. Wir müssen Einkommen immer in dem Monat anrechnen, in dem es zufließt. Und da wir für den Monat im Voraus zahlen, würden wir eigentlich auch im Dezember das Gehalt anrechnen. Der Bekannte sollte bei einer persönlichen Vorsprache in der ARGE das Problem ansprechen. Die Gelder für Dezember sind sowieso schon raus gegangen.
Grüße
Ena