wichtige fragezu geliehenem geld und ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Jimyx
Beiträge: 1
Registriert: 05.02.2007 17:17

wichtige fragezu geliehenem geld und ebay

Beitrag von Jimyx »

Hallo,
ich habe da eine wichtige Frage zuersteinmal zu meiner Situation.Ich bekomme seit letzten jahres Alg2. Die ersten 2 Monate bekamm ich 295€ , da man mir die 50 e taschengeld, die ich von meinen Eltern bekommen habe angerechnet hat. Nach 2 Monaten wollten mir meine Eltern dieses aber nicht mehr geben und haben den Dauerauftrag abgemeldet. Dies habe ich dann mit einem beleg bei der arge eingereicht. So nach 2 Monaten trat dann eine 100% Sanktion für 3 Monate ein ( aufgrund der Kündigungsgründe meines ehemaligen arbeitgebers). Ich bin bereits mit einem hohen Dispo in diese Sanktion reingegangen und hatte so gut wie kein Geld mehr auf dem Konto.
Ich schuldete dem Vermieter noch eine Miete.Um in meiner Wohnugn weiterhin wohnen bleiben zu können, musste ich 2 dinge aus meinem Privatbesitz verkaufen mit dennen ich dann diese Mietschuld beglichen habe. Diesen Verkauf habe ich per ebay vorgenommen. Meine Eltern haben mich zudem wärend der Sanktion unterstützt und mir Geld geliehen damit ich meine Rechnugnen und laufende Kosten überhaupt bezahlen konnt. Dieses Geld wurde mit jedoch geliehen und nicht geschenkt und ich muss es auch wieder an sie zurückzahlen. Dieses Geld habe ich dann immer draufgezahlt, weil die Beträge immer von meinem Kontu gebucht werden. Einmal nur wurde es mir von meinem Vater drauf überwiesen, da meine Eltern 300 km von mir weg wohnen und man sich nicht so häufig sieht.

Nun bricht der letzte Monat dert Sanktion an und ich habe Post von der arge bekommen. Ich solle im Rahmen der mitwirkungspflich die Kontoauszuüge der letzten 3.Monate vorlegen. Das habe ich dann noch am gleich Tag gemacht. Jedoch sieht man auf den auszügen die 2 eba Eingänge (für Miete) und mehrere Bareingänge (geliehens Geld). Eine Woche später dann bekamm ich wieder Post in der es hieß: Auf meinen Kontoauszügen sind mehrere Bareingänge und eine Überweisung erkennbar, die von meinem Vater sein könnten. Bitte um mitteilung ob sie Ihr Taschengeld nun in Bar erhalten. Im anschlieneden Telefonat sagte man mir das die was schriftliches von meinen Eltern bräuchten das ich eben kein Taschengeld mehr erhalte und das es sich um gelihenes Geld handelt.

So gesagt getan heute hatte ich das Anschreiben von meinen Eltern im Briefkassten, indem Sie nochmal Ausdrücklich erklören das Sie mir das Geld nur geliehen haben, eben nur damit ich meine Rechnugen wärend der Sanktion bezhalen kann. Ausserdem muss ich es ihnen zurückzahlen.
... und das ich halt kein Taschengeld mehr bekomm ...

Dieses Schreiben habe ich dann gleich heute eingereicht nur war die Sb leider nicht mehr da.





So nun zu meinen Fragen:

1. Womit muss ich Rechnen, was kommt da evtl auf mich zu ? Werden die mir jetzt auch noch das Leihgeld anrechnen? Die haben von beiden Seiten schriftlich das es nur geliehen ist und ich es zurückgeben muss und auf den Kontoauszügen sieht man eindeutig das ich mich damit nicht berreichert habe, sondern der Kontostand vorher-nachher fast gleich ist.

2. Wie ist das mit den 2 ebay eingängen ? Werden die mir das auch anrechnen wollen ? Auf den Kontoauszügen sieht man eindeutig das danach gleich eine Miete nachüberwiesen wurde und das es ohne das nicht möglich gewesen wäre.

3. In 2. Wochen muss ich einen Folgeantrag stellen, muss ich da diese Beträge mit angeben ?

4. Falls ja wie wird dann so eine Anrechnung ablaufen ?





Bitte euch wirklich um eure Hilfe, weiß da nimmer weiter und weiß absolut nicht was da auf mich zukommt :(



Grüße
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

ich kann mir nicht vorstellen, daß die Arge noch Ansprüche an Dich erheben kann, wenn Du alles so lückenlos nachweisen kannst. Daß Du Dir Geld für die Zeit der Sanktion von irgendjemandem leihen musst sollte auch den Mitarbeitern der Arge klar sein. Denn es kann ja nicht im Bestreben der Arge sein daß Du verhungerst! Deine e-bay Notverkäufe kannst Du auch glaubhaft erklären durch die Mietnachforderung, die Du direkt danach überwiesen hast. Falls das doch Ärger geben sollte würde ich einen Anwalt hinzu ziehen!
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