wer kann mir helfen?
ich bin z. Zeit Harz 2 empfängerin, alleinerziehend.
werde am 01.07.07 einen job beginnen, verdiene 410 Euro netto incl. sozialabgaben. am 07.07.07 werde ich heiraten. mein mann und ich werden eine güttertrennung beim notar vereinbaren.
Aufgrund meines gerringfügiges Einkommens und der Güttertrennung, würden mir rhein theoretisch existenzleistungen zustehen. 
habe ich dann noch ansprüche oder hat sich das dann erledigt.
mein mann hat einen Job.
wer kann mir diese frage beantworten?
gruß
puepi
			
			
									
									
						harz 2, Ehe- Güttertrennung
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				edith mihatsch
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ihr werdet bei einer heirat eine bedarfsgemeinschaft bilden, daher wird das einkommen deines mannes angerechnet werden. ob ansprüche bestehen, hat mit der höhe eures gesamten einkommens zu tun. am besten ausrechnen lassen(hier im forum gibt es hinweise zu verschiedenen rechnern).  der mehrbedarf für alleinerziehende fällt auf jeden fall weg. eine gütertrennung hat meiner meinung nach keinen einfluss auf alg2 ansprüche, sondern regelt vermögensansprüche im fall einer scheidung.
wohnt ihr noch nicht zusammen ? falls ja, seid ihr bereits eine bedarfsgemeinschaft.
			
			
									
									
						wohnt ihr noch nicht zusammen ? falls ja, seid ihr bereits eine bedarfsgemeinschaft.