Ein guter freund arbeitet für 1 euro freiwillig, ob wohl er noch abeitssunfährig ist. (begründung weil ihm die Decke auf dem Kopf fällt.)
Versuche der Firma ihn los zu werden hat er sich schriftlich bestätigen lassen,(vom Arzt) 2 bis 3 std. sehr leichte tätigkeiten zu machen.
Er macht das nun über 4 Monate mit Ausnahme Regelung, leider nur Mündlich.
Die Arge droht ihn jetzt in ein gespräch eine Kürzung an,Grund: fällt aber unter Ausnahm absprache.
Meine frage ist : was würdet ihr ihm Raten?
kommt eine kürzung nicht erst nach einer schriflichen ermahnung ?
Frage zu Ein euro job.
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Er bekommt weiter geld von der kommune und da er unerlaubt fehlt ist es genau wie alle anderen Sanktionen , da muss es keine Ermahnung vorher geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Stimmt nicht ganz er sagt mir das er in den 4 monaten fern bleiben durfte wenn seine schmerzen in den Beinen zu gross sind !DjTermi hat geschrieben:Er bekommt weiter geld von der kommune und da er unerlaubt fehlt ist es genau wie alle anderen Sanktionen , da muss es keine Ermahnung vorher geben.
kann ja wohl nicht als unerlaubt ausgelegt werden!
Wie kommt dann die Arge darauf das er unerlaub fehlt ?
Wenn das mit dem Träger besprochen worden ist , reicht das nicht aus, Geld bekommt er von der ARGE da hätte er das auch besprechen sollen, und ich glaube kaum was sich die SB darauf eingelassen hätte. Er hätte sich dann halt immer Krank schrieben lassen müssen. Oder ein Atest ds er die Arbeit nicht ausüben kann/darf.
Wenn das mit dem Träger besprochen worden ist , reicht das nicht aus, Geld bekommt er von der ARGE da hätte er das auch besprechen sollen, und ich glaube kaum was sich die SB darauf eingelassen hätte. Er hätte sich dann halt immer Krank schrieben lassen müssen. Oder ein Atest ds er die Arbeit nicht ausüben kann/darf.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Re: Frage zu Ein euro job.
[quote="Nico:B"]Ein guter freund arbeitet für 1 euro freiwillig, ob wohl er noch abeitssunfährig ist. (begründung weil ihm die Decke auf dem Kopf fällt.)
Sorry , aber kann es sein das dein guter Freund nicht alle Lampen am brennen hat ? Wenn ich das richtig verstehe ist er Krank geschrieben und macht einen 1 Euro Job ? ? ? ?
Ich glaub ich muss ma n Buch schreiben ....
Bangbuex
Sorry , aber kann es sein das dein guter Freund nicht alle Lampen am brennen hat ? Wenn ich das richtig verstehe ist er Krank geschrieben und macht einen 1 Euro Job ? ? ? ?
Ich glaub ich muss ma n Buch schreiben ....
Bangbuex