Hallo,
ich wollte Euch mal fragen, ob meine Eltern vielleicht einen Anspruch auf Hartz4 hätten, da mein Papa noch bis Ende April sein ALG 1 bekommt.
Mein Papa bekommt zur Zeit ausbezahlt 782,40€/monatlich, meine Mam arbeitet und bekommt monatlich immer wieder unterschiedlich Lohn, der ist brutto ca. monatlich um die 709,14€ (laut Lohnsteuerkarte), aber netto im normal-fall wären es 455,96€. Beide haben die Steuerklasse 4 und mein Papa hat 30% Behinderung.
Sie wohnen in einer vollsanierten Wohnung, die qm betragen 74,73 .
Die Miete warm 504,88€, Kaltmiete 354,95€, Kabelgebühren 7,40€. 
Die Umlagevorrauszahlung wäre 142,53€, davon wären Heizkosten 52,90€ und Betriebskosten 89,63€.
Könnt ihr damit schon ein kleinwenig etwas anfangen??
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Achso, da wäre noch eins.. mein Papa hatte bei seiner Kündigung vor jetzt bald 2 Jahren eine Abfindung von knapp über 20.000€ bekommen, dürfen sie diese behalten? Oder müssen die diese erst aufbrauchen?
Weil ich dachte, man darf pro Jahr so und soviel behalten??
			
			
									
									
						Haben meine Eltern Hartz4 Anspruch? Hilfe !!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				sunnymausi
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2007 12:45
Hallo sunnymausi
Geb die Zahlen mal in einen Rechner ein.
Rechner Sammlung
Wegen der angemessenen Miete schau mal hier ob eure Gemeinde aufgeführt ist:
KdU bei Tacheles
Gruss
			
			
									
									Geb die Zahlen mal in einen Rechner ein.
Rechner Sammlung
Wegen der angemessenen Miete schau mal hier ob eure Gemeinde aufgeführt ist:
KdU bei Tacheles
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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				sunnymausi
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2007 12:45
hab ich doch alles schon, aber...
trotzdem weiß ich nicht, ob sie erst die abfindung aufbrauchen müssen, oder eben nicht. ansonsten hätten sie anspruch..
			
			
									
									
						Hallo sunnymausi
Entschuldige, aber das mit der Abfindung hatte ich übersehen.
Alles was man vor Antragstellung hat gilt als Vermögen und nicht als anrechenbares Einkommen.
Beim Vermögen gibt es Freibeträge, pro Person und Lebensjahr 150 € und für Altersvorsorge nochmal 200 €.
Gruss
			
			
									
									Entschuldige, aber das mit der Abfindung hatte ich übersehen.
Alles was man vor Antragstellung hat gilt als Vermögen und nicht als anrechenbares Einkommen.
Beim Vermögen gibt es Freibeträge, pro Person und Lebensjahr 150 € und für Altersvorsorge nochmal 200 €.
Gruss
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				sunnymausi
- Beiträge: 3
- Registriert: 23.01.2007 12:45
nochmal ne frage zum thema vermögen
mein papa fragte mich heut, ..was mit dem boot ist, was sie haben?
kann mir das vielleicht auch jemand erläutern?
und dem merzedes den sie haben (älteres modell)?
müssen sie beiden verkaufen?
oder zählt das nicht zum luxus?
kann man, fall´s es als luxus benannt wird es vor dem antrag noch irgendwie anders regeln? ohne ihrem boot werden sie nie mehr glücklich und das auto war auch ein großer traum von meinem papa, wo er jahre lang hin gearbeitet hat , genauso isis mit ihrem boot.
 , genauso isis mit ihrem boot. 
und soviel vermögen (bar) haben sie schon lange nicht mehr, da sie (meinte mein papa) schon seit monaten davon monatlich ca. 200€ nehmen.
meine mama wird eventuell noch eine summe von vielleicht 6000€ erben, da ihre mama verstarb vor 2jahren.
			
			
									
									
						kann mir das vielleicht auch jemand erläutern?
und dem merzedes den sie haben (älteres modell)?
müssen sie beiden verkaufen?
oder zählt das nicht zum luxus?
kann man, fall´s es als luxus benannt wird es vor dem antrag noch irgendwie anders regeln? ohne ihrem boot werden sie nie mehr glücklich und das auto war auch ein großer traum von meinem papa, wo er jahre lang hin gearbeitet hat
 , genauso isis mit ihrem boot.
 , genauso isis mit ihrem boot. und soviel vermögen (bar) haben sie schon lange nicht mehr, da sie (meinte mein papa) schon seit monaten davon monatlich ca. 200€ nehmen.
meine mama wird eventuell noch eine summe von vielleicht 6000€ erben, da ihre mama verstarb vor 2jahren.
Hallo sunnymausi
Vermögenswerte wie Auto oder Boot müssen vor Leistungsbezug verwertet werden. Bei einem Auto gilt als angemessener Wert der nicht angerechnet wird 5000 €.
Wenn der Wert des Bootes in den Freibetrag eingerechnet und die Grenze nicht überschritten wird könnte eine Verwertung vermieden werden.
Wenn während dem Leistungsbezug Einkommen aus Erbschaft zufliesst wird das dann angerechnet.
Gruss
			
			
									
									Vermögenswerte wie Auto oder Boot müssen vor Leistungsbezug verwertet werden. Bei einem Auto gilt als angemessener Wert der nicht angerechnet wird 5000 €.
Wenn der Wert des Bootes in den Freibetrag eingerechnet und die Grenze nicht überschritten wird könnte eine Verwertung vermieden werden.
Wenn während dem Leistungsbezug Einkommen aus Erbschaft zufliesst wird das dann angerechnet.
Gruss
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