Hallo 
meine Frage ist etwas kompliziert, ich hoffe ich habe sie nirgendwo übersehen und stelle sie nicht doppelt.
Meine Tochter hat einen Ausländer geheiratet, im August 2006
Sie ist in der Ausbildung und verdient netto 500 Euro, er bekommt seit November Hartz4. Nun leben sie beide noch bei mir und möchten, verständlicherweise, eine eigene Wohung beziehen.
Auf Nachfrage beim Amt wurde ihnen von einer extrem unfreundlichen Bearbeiterin mitgeteilt das noch Unterlagen fehlen würden, und ihnen das GELD DER STEUERZAHLER erst zusteht wenn sie 1. für Ihn Kindergeld beantragt haben ( er ist wie gesagt Ausländer und seit Dezember 2005 in Deutschland, seine Eltern haben hier nie gelebt) er hat doch gar keinen Anspruch auf Kindergeld???!!!
2. meine Tochter, die 500 Euro Lohn bekommt von ihrem Betrieb soll BAB beantragen, jeder normale Mensch weiß das sie mit 500 Euro kein BAB bekommt.
Ich bin stinksauer über soviel Frechheit, man hat der Frau regelrecht angemerkt das sie keinen Bock hat den beiden irgendwas zu geben.
Bevor ich da selber auf der Matte stehe, und zwar als STEUERZAHLERIN.
Die beiden wollten nur einen Übernahmeschein für die Miete, also in der Höhe wie er ihnen zusteht, nach allen Abzügen, und wenn es "nur" 200 Euro sind.
Wer kann mir helfen und sagen ob diese Bearbeiterin recht hat oder nicht?
Und gleich noch ne Frage: wnen die beiden dann eine Wohnung haben sollten, bekommen sie dann auch etwas geld für die Grundausstattung der Wohnung?
Danke schonmal
Doreen aus Berlin
			
			
									
									
						Mietübernahme für junges Ehepaar
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Doreen
Dein Schwiegersohn hat Anspruch auf Kindergeld, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist hier, da ist es egal wo seine Eltern leben.
Das mit der BAB beantragen ist richtig, Alg2 ist eine nachrangige Leistung.
Seit 1.1.07 gibt es auch eine Regelung das die nicht von BAB gedeckten Unterkunftskosten übernommen werden, ich weiss da aber nichts genaues zu.
Erstausstattung beantragen wenn mit der Wohnung alles geregelt ist, das steht den beiden zu.
Geh´ am besten mit zur ARGE, kannst ja der "netten" Dame mal erklären das sie auch von Steuergeldern ihr Gehalt bezieht wenn sie euch frech kommt.
Gruss
			
			
									
									Dein Schwiegersohn hat Anspruch auf Kindergeld, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist hier, da ist es egal wo seine Eltern leben.
Das mit der BAB beantragen ist richtig, Alg2 ist eine nachrangige Leistung.
Seit 1.1.07 gibt es auch eine Regelung das die nicht von BAB gedeckten Unterkunftskosten übernommen werden, ich weiss da aber nichts genaues zu.
Erstausstattung beantragen wenn mit der Wohnung alles geregelt ist, das steht den beiden zu.
Geh´ am besten mit zur ARGE, kannst ja der "netten" Dame mal erklären das sie auch von Steuergeldern ihr Gehalt bezieht wenn sie euch frech kommt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Wenn sie eine Ausbildung macht und zu Hause wohnt besteht kein BAB Anspruch. Wenn die Eltern als KG Berechtigte im Ausland sind auch kein KG Anspruch meines Wissens.
			
			
									
									Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo blade80
Die beiden werden doch in eine gemeinsame Wohnung ziehen, dann wird das anders ausschauen.
Der Schwiegersohn kann für sich selber Kindergeld beantragen. Lt. §1 (2).
Oder liege ich da falsch?
Gruss
			
			
									
									Die beiden werden doch in eine gemeinsame Wohnung ziehen, dann wird das anders ausschauen.
Der Schwiegersohn kann für sich selber Kindergeld beantragen. Lt. §1 (2).
Oder liege ich da falsch?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
						Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten, das ist sehr nett.
Ich denke das mit dem Kindergeld bekomme ich auch ganz schnell bei der Familienkasse raus. Das mit dem BAB verwirrt mich jetzt etwas: sie wohnen ja noch beide bei mir, ihr Lohn wurde bei der Berechnung des Hartz4 Geldes für meinen Schwiegersohn mitberechnet, warum fragte denn da niemand nach dem BAB? Und weiterhin ist, wie schon geschrieben hundertpro sicher das sie kein BAB bekommt weil sie 500 Euro von Ihrem Betrieb bekommt. Und sie muß ja erst mal rauskommen aus der Wohnung, bzw. in eine neue einziehen um vielleicht Anspruch zu haben, wie soll sie aber ausziehen wenn die Vermieter eine Übernahmebescheinigung für die Miete vom Amt haben möchte, die sie aus geschilderten Gründen nicht bekommt....
Mir schwirrt der Kopf, naja. Ich hoffe das mein Schwiegersohn bald Arbeit bekommt, dann hat diese Bettelei ein Ende. Es ist das erste mal das wir mal was vom Staat brauchen und ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, voll berufstätig, aber wir scheinen es irgendwie falsch anzugehen.
Danke nochmal und einen schönen Abend
Doreen
			
			
									
									
						vielen Dank für die Antworten, das ist sehr nett.
Ich denke das mit dem Kindergeld bekomme ich auch ganz schnell bei der Familienkasse raus. Das mit dem BAB verwirrt mich jetzt etwas: sie wohnen ja noch beide bei mir, ihr Lohn wurde bei der Berechnung des Hartz4 Geldes für meinen Schwiegersohn mitberechnet, warum fragte denn da niemand nach dem BAB? Und weiterhin ist, wie schon geschrieben hundertpro sicher das sie kein BAB bekommt weil sie 500 Euro von Ihrem Betrieb bekommt. Und sie muß ja erst mal rauskommen aus der Wohnung, bzw. in eine neue einziehen um vielleicht Anspruch zu haben, wie soll sie aber ausziehen wenn die Vermieter eine Übernahmebescheinigung für die Miete vom Amt haben möchte, die sie aus geschilderten Gründen nicht bekommt....
Mir schwirrt der Kopf, naja. Ich hoffe das mein Schwiegersohn bald Arbeit bekommt, dann hat diese Bettelei ein Ende. Es ist das erste mal das wir mal was vom Staat brauchen und ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, voll berufstätig, aber wir scheinen es irgendwie falsch anzugehen.
Danke nochmal und einen schönen Abend
Doreen
Hallo Doreen
Habt ihr einen Ablehnungsbescheid vom BAB?
Der wird sicher nötig sein um den Nichtanspruch zu belegen.
Am besten wird sein alle geforderten Unterlagen nachreichen, Beschreibung der gefundenen Wohnung mit Auflistung der Kosten gleich dazu und Übernahme beantragen sowie die nötige Erstausstattung.
Wenn man euch wieder doof kommt fragt beim Dienststellenleiter nach.
Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft und keiner darf sie daran hindern eine eigene Wohnung zu beziehen.
Wenn Paare am Nestbau derart behindert werden braucht man sich über den Geburtenrückgang nicht wundern.
Gruss
			
			
									
									Habt ihr einen Ablehnungsbescheid vom BAB?
Der wird sicher nötig sein um den Nichtanspruch zu belegen.
Am besten wird sein alle geforderten Unterlagen nachreichen, Beschreibung der gefundenen Wohnung mit Auflistung der Kosten gleich dazu und Übernahme beantragen sowie die nötige Erstausstattung.
Wenn man euch wieder doof kommt fragt beim Dienststellenleiter nach.
Die beiden bilden eine Bedarfsgemeinschaft und keiner darf sie daran hindern eine eigene Wohnung zu beziehen.
Wenn Paare am Nestbau derart behindert werden braucht man sich über den Geburtenrückgang nicht wundern.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
						Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

