197.- EURO für Wohnung???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Magistrat
Beiträge: 11
Registriert: 16.01.2007 21:15
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197.- EURO für Wohnung???

Beitrag von Magistrat »

Hallo zusammen!

Ich bin zur Zeit auf Wohnungssuche (meine erste). Meine SB sagte mir, das die Wohnung nur 197.- Kaltmiete kosten darf!

Es ist völlig unmöglich eine Wohnung mit 45qm für einen solchen Preis zu
bekommen! Das entspricht einem Quadratmeterpreis von ca. 4,40 EUR!

Die Kaltmieten liegen mind. 50.- EUR über dem was das Amt ist bereit zu zahlen!

Wie soll ich denn da etwas passendes finden? Ich bin immer davon ausgegangen, das das Amt die Miete für die Wohnung komplett übernimmt (solange angemessen)!!??

Wer weiss da Rat?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Magistrat
Was vom Preis her als angemessen angesehen wird ist regional unterschiedlich.
Schau mal hier ob Du Deine Gemeinde findest und die bewilligungsfähigen Kosten der Unterkunft:

KdU bei Tacheles

Wenn Du nachweisen kannst keine entsprechende Wohnung finden zu können frag mal nach ob es keine Ausnahmeregelung geben kann. Vielleicht kannst Du den übersteigenden Betrag selber zahlen wenn es nur wenige € sind.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Magistrat, Melinde hat Dir ja schon den Link für die angemessenen Unterkunftskosten hier reingestellt. Was Dir danach belibt....falls Du nachweisen kannst, daß zu diesem Betrag keine sozial geförderte oder andere Wohnung zu finden ist musst Du belegen. Z.B. Ruf die Wohnbaugesellschaften an, schreib Dir den Namen der Dame auf, die Dir Auskunft gibt. Frag nach ob zu diesem Preis eine 45 m² große Wohnung im Angebot ist. Schau im Internet auf den Homepages der Baugenossenschaften die Wohnungsangebote an. Druck sie Dir aus und schneide aus der Zeitung Vermietungsangebote für 45 m² aus. Das legst Du in Kopie dem Amt vor um zu belegen, daß es zu diesem Preis keine Wohnungen gibt. Das Amt ist dann in der Beweislast oder sie müssen die KdU an die Preisangebote die Du ihnen vorgelegt hast anpassen. Tun sie es nicht, gibt es inzwischen Sozialgerichtsurteile, daß die Miete nicht pauschalisiert werden darf. Viel Glück
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hab noch was vergessen, natürlich muß das Amt die Kaltmiete, Heizkosten und Betriebsnebenkosten übernehmen. Aber eben nur in der Höhe, wie es für Deinen Wohnort angemessen ist.
Magistrat
Beiträge: 11
Registriert: 16.01.2007 21:15
Wohnort: Niederrhein

Beitrag von Magistrat »

Erst mal danke!

Ich werde mich morgen mal an den Höhrer hängen und die entsprechenden
Stellen anrufen.

Bei uns in der Ecke gibt es so selten Wohnungen die 45qm groß sind. Ist ne
verdammt kniffelige Angelegenheit mal was zu finden und erst recht zu bekommen!

Schreibe das Resultat aus dem wirwar dann hier rein!!!!

Gruss
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Wergiss nicht Dir ne Liste zu machen, mit wem Du, wann, bei welcher Baugenossenschaft gesprochen/ Auskunft bekommen hast. Ist wichtig als Beleg fürs Amt. Gruß
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