Rehafall, Jobangebot, Wohnungswechsel,

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
mikesch
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2005 18:30

Rehafall, Jobangebot, Wohnungswechsel,

Beitrag von mikesch »

hallo,

ich habe da ein paar Fragen , wäre toll wenn die jemand von euch beantworten könnte.

1.)
Hatte 2001 nen Bandscheibenvorvall konnte deshalb meinen zuletzt ausgeübten Beruf (Fassadenputzer) nicht mehr ausüben und auch meinen erlernten Beruf (Industriemechaniker) durfte ich nicht mehr nach gehen und dies alles laut ärztlichen Gutachten vom Arbeitsamt.
Bin also für diese Berufe berufsunfähig.
Habe danach (2002) eine Umschulung zum IT-Systemelektroniker gekümmert auch bekommen und nen Facharbeiter dafür seit 2004 in der Tasche.
Schreibe auch Bewerbungen aber halt ohne Erfolg bisher.
Nun ist meine zuständige Bearbeiterin auf die glorreiche Idee gekommen mir nen Schreiben zu schicken wo ich mich auf eine Stelle als SCHLOSSER bewerben soll obwohl sich laut Gutachten solche Arbeiten auf Amtsdeutsch"..sehr negativ auf den Gesundheitszustand auswirken" eigentlich nicht machen darf?! da ich ja laut Gutachten eine Umschulung machen musste weil ich diese beiden oben genannten Berufe nicht mehr ausüben kann.
Muss ich den Job dort annehmen? und was ist dann wenn es nicht mehr geht(Bandscheibe?)
Oder ist das dem Staat egal?
sollte ich vielleicht nochmal bei der Reha-Abteilung des Arbeitsamtes vorstellig werden deswegen?
Mir wurde bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur(beim Erstantrag) gesagt das trotzdem noch in der Rehaabteilung des Arbeitsamtes für mich mit zuständig ist.

2.)
Wir erwarten im Mai Nachwuchs und sind dann zu viert.
Meine Lebensgefährtin geht noch arbeiten.
Wir wollen deshalb unsere Wohnung kündigen und in eine grössere Wohnung (1 Kinderzimmer mehr) umziehen auch die m² der Wohnung steigt etwas an und es wären dann für 4 Personen 96 m² wobei die Miete etwa 470 € Warmmiete betragen würde. Da wir ja auf dem Land leben sind die Mietpreise noch recht human.
Wohnen in Sachsen Anhalt vielleicht weiß einer darüber Bescheid?

Kann das Amt uns die Kündigung der Wohnung untersagen ? oder hat die das nicht zu interessieren solange die Kosten der Wohnung unter den "Landesdurschnitt" liegt?


so waren vielleich tetwas ausführlich beschrieben aber vielleicht bekomm ich schnell Hilfe von euch.


wünsche euch noch einen schönen Sonntag
Gruß Mikesch
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Mikesch
Arbeit als Schlosser ist für Deinen Rücken Gift,
deshalb solltest Du Dich mit der Rehaabteilung
in Verbindung setzen und das denen mit
den entsprechenden Attesten klarmachen.

Zur Wohnsituation:
In Sachsen Anhalt habe ich nur die Mietenstufen
1-3 gefunden, die die angemessene Miethöhe
regeln.
Für demnächst 4 Personen werden 90qm als
angemessen angesehen, die Heizkosten
sind auch mit 90 € überall gleich.
Mietenstufe 1 wären 445,00 € Warmmiete,
Mietenstufe 2 wären 470,00 € Warmmiete,
Mietenstufe 3 wären 505,00 € Warmmiete.
Warmmiete bedeutet Miete inkl. Nebenkosten.
Strom und Warmwasser müssen aus dem Regelsatz
bestritten werden. Wird das warme Wasser mit
der Heizung gemacht, werden von den Heizkosten
18% abgezogen dafür.

Infos helfen Dir vielleicht weiter, die Mietenstufe
Deines Wohnortes erfährst Du bei der Gemeindeverwaltung.
Alles Gute für den Nachwuchs
Hermann Reich-Förster
Beiträge: 75
Registriert: 27.10.2005 23:35
Wohnort: Flensburg

Umzug

Beitrag von Hermann Reich-Förster »

Hallo Mikesch!
Das Amt kann zwar Nicht die Kündigung der alten Wohnung verbieten, aber es kann die Kostenübernahme für die neue Wohnung verweigern!
D.h. alte Wohnung weg, neue Wohnung unbezahlbar! :shock: :( :cry:

Deshalb unbedingt das Einverständnis bzw. Erklärung der Kostenübernahme vom Amt einholen BEVOR die Wohnung gekündigt wird. :roll:
mikesch
Beiträge: 2
Registriert: 20.11.2005 18:30

Beitrag von mikesch »

Hallo, haben jetzt eine Wohung gefunden die kleiner ist als unsere jetzige und dort werden wir auch demzufolge weniger Miete bezahlen.
Ist halt so das dort die Raumaufteilung besser ist als in der jetzigen Wohnung(3.Etagen).
Da ja im Mai unser Nachwuchs da istund wir dann zu 4. sind, wollen wir spätestens im Mai umziehen.
Die neue Wohnung hat eine Größe von etwa 75m² die jetzige hat 85m².
Da müsste es doch ohne weiteres möglich sein die Wohnung zu wechseln oder kann mir die kommunale Beschäftigungsagentur da Steine in den Weg legen?
Mus ich bei der KOBA einen unterschriftsreifen Mietvertrag vorlegen oder muss ich da erst garnicht hin? oder wie oder was?
gruß Mikesch

PS: was mir noch ganz spontan einfällt die KOBA wirft mit Schulungen nur so um sich aber mich scheinen die glatt vergessen zu haben :shock:
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo mikesch
Keinen Mietvertrag unterschreiben, bevor die Genehmigung vorliegt.
Am besten den nicht unterschriebenen Mietvertrag mitnehmen, dann kann alles schnell geklärt werden.
Wünsche Euch Viel Glück und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten