Rückzahlung, wann denn nun???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Columbo
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2007 21:40

Rückzahlung, wann denn nun???

Beitrag von Columbo »

Hallo!

Ich brauche eure Hilfe. Wir beziehen zusätzlich zu meinem Gehalt Alg 2. Meine Frau war bis August 2006 im Erziehungsjahr. Danach war sie einen Monat arbeiten und wurde gekündigt. Danach war sie über einen längeren Zeitraum krank geschrieben(Bezug vun Krankengeld). Jetzt ist sie arbeitslos(Alg 1). All diese Bescheide haben wir ordnungsgemäß als Veränderung des Einkommens schriftlich angezeigt. Trotzdem wird uns weiterhin Hartz 4 gezahlt. Wir haben auch mehrmals angerufen. Sie sagten nur, daß dies schon klar geht wenn wir alles eingereicht hätten. Nun meine Fragen...

Kann man mir Vorsatz vorwerfen, wenn die in den Unterlagen nichts finden (habe nicht als Einschreiben geschickt)?

Wann verjähren Rückzahlungsforderungen?

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Danke...![/b]
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Columbo, mit den Verjährungsfristen kenne ich mich nicht aus aber glaub mir , die Rückzahlungsforderung wird sehr bald wahrscheinlich kommen. Ich kann Dir nur den Rat geben, falls Du Zweifel hast, geh persönlich noch hin, laß die Unterlagen raussuchen und laß Dir dann eine Bestätigung von Deinem SB geben, daß alle Unterlagen vorhanden sind. Falls kein Eingang festgestellt werden kann, kannst Du gleich mündlich aufklären und die Originale (falls Du sie hast) mitnehmen und vorlegen. So kann man Dir keine Täuschung oder Arglist vorwerfen wenn Du Dich selbst ab sofort drum kümmerst. Toi, toi, toi!
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es ist natürlich dann schwer nach zu Legen das ihr es auch wirklich abgegeben habt. In den Moment seid ihr in der Beweisfplicht. Am besten vorsichtshalber ein Einschrieben fertig machen und es noch einmal schildern.
ALG I und ALG kann man noch bis zu 5 Jahre zurückfordern.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Columbo
Beiträge: 2
Registriert: 21.01.2007 21:40

Beitrag von Columbo »

Danke Euch. Werde mich nochmal bei der Arge melden. Hab ja alles aufs Sparbuch gepackt, damit es nicht ausgegeben wird. Also dann. Tschau
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Sparbuch ? Denk dran zinsen müssen angegeben werden !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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