Hallo,
ich brauche dringend eure Hilfe und möchte das Thema kurz fassen:
Ich bin derzeit in Umschulung (Fachinformatiker/Softwareentwickler), musste sehr hart für eine Bewilligung kämpfen. Das ganze geht über die BAGIS und ich gebe dafür mein Bestes.
Habe einen Rechner zum Lernen und Üben für zu Hause bei der BAGIS beantragt (habe keinen mehr zur Verfügung), mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung "beantragte Gegenstände gehören nicht zu den im §16 Abs.2 aufgeführten Leistungen". Was immer das auch zu bedeuten mag...
Es wurden jedoch schonmal für Mitschüler PC's für Zu Hause von der Bagis bewilligt. Hängt wohl doch vom Einzelfall ab? Lt. Sachbearbeiter gibt es keine Bewilligungen mehr, da oberste Stelle, hier Stadt Bremen, es nicht mehr zulässt (Aussage vom Sachbearbeiter). Abwimmel-Aussage ?
Habe recherchiert, PC und Co. wären wohl "Lehrmittel", wie Fachbücher etc. auch. Habe mir bisher Sachbücher im Neuwert von über 1.500 Euro selbst angeschafft (natürlich günstiger via Ebay), da mir sehr viel an einer erfolgreichen Umschulung liegt, meine m. E. überdurchschnittlichen Leistungen würden auch von der Leitung der Maßnahme bestätigt werden.
Auf jeden Fall:
Auf welchem Absatz im SGB2 kann ich mich bei meiner Argumentation berufen? Wie kann ich meinen Widerspruch sächlich richtig und überzeugend formulieren? Zumal es schon mehr als eine Bewilligung für Mitschüler von mir gegeben hat.
Widerspruch ist bereits geschrieben, Begründung muss noch folgen. Bitte um eure Mithilfe.
Besten Dank
LG
			
			
									
									
						Lehrmittel + PC + Umschulung? Wie Widerspruch formulieren?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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				Gast
Fragen im Umgang mit der Bagis kannst Du hier stellen: Arbeitslos in Bremen
Günstige PC findest Du z.B. hier: Harlander
Grundsätzlich könnte die Arge alles mögliche leisten, nach SGB III, aber irgendwo müssen ja die "Überschüsse" der BA herkommen, aus nicht gewährten Zuschüssen, z.B.
Wenn Dir Deine Schule schriftlich gibt, daß ein PC zu Hause notwendig ist, um das Ziel der Umschulung zu erreichen, solltest Du dies durchzusetzen versuchen.
Mir stellt sich nur die Frage, wieso dies nicht vor Beginn der Umschulung geklärt worden ist.
			
			
									
									
						Günstige PC findest Du z.B. hier: Harlander
Grundsätzlich könnte die Arge alles mögliche leisten, nach SGB III, aber irgendwo müssen ja die "Überschüsse" der BA herkommen, aus nicht gewährten Zuschüssen, z.B.
Wenn Dir Deine Schule schriftlich gibt, daß ein PC zu Hause notwendig ist, um das Ziel der Umschulung zu erreichen, solltest Du dies durchzusetzen versuchen.
Mir stellt sich nur die Frage, wieso dies nicht vor Beginn der Umschulung geklärt worden ist.