ALG II seit 3 Monaten in der Schwebe - was tun?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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micha911
Beiträge: 1
Registriert: 18.01.2007 21:19

ALG II seit 3 Monaten in der Schwebe - was tun?

Beitrag von micha911 »

Hallo Leute, gleich im Voraus: Ich erwarte keine Rechtsberatung, einfach nur Erfahrungswerte und Tips. Um die Situation genauer zu beschreiben, muß ich etwas weiter ausholen:
2003 bin ich nach Berlin gezogen -> keinen Job bekommen -> ALG I.
2005 - mittlerweile ALG II - mit der Freundin ins Land Brandenburg gezogen - 1. Fehler: Ich hätte mich erkundigen müssen, ob ich als Arbeitsloser in ein anderes Bundesland ziehen darf -> keine Kosten für Unterkunft und Heizung.
In 2005 wurde gleich beim 1. Anlauf einer Umschulung zugestimmt (bis 2008 / Ausbildungsbetrieb ist vorhanden).
Ende 2005 war dann die Trennung von meiner Freundin - da wir das Haus aber zusammen gemietet haben und ich mir mit meinen Bezügen keine eigene Wohnung /Neueinrichtung leisten konnte, einigten wir uns auf eine "Untervermietung" an mich und sie bekommt montl. einen festen Betrag überwiesen. Das Haus wurde dementsprechend aufgeteilt - da ich wochentags auf Montage bin, reichen 2 Zimmer. Diese Trennung wurde dann auch in der nächsten Neuberechnung berücksichtigt - wohlgemerkt nach einer Überprüfung, bei der keine BG festgestellt wurde.
Im Okt. 2006 dann wieder Neuantrag ALG II. Alle Unterlagen fristgerecht abgegeben. Dann ein Schreiben, das die Verdienstnachweise meiner Ex fehlen. Die habe ich nicht nachgereicht, weil ihr auf Anfrage beim Amt gesagt wurde, so wie sie die unsere Situation schildert, muß sie die Nachweise nicht vorlegen. Dann ein schreiben, das wegen fehlender Mitwirkung das ALG II lt § 66 SGB I ganz versagt wird. "Wer länger als ein Jahr zusammen wohnt, bei dem ist von einer BG auszugehen". Ich Widerspruch eingelegt - keine Reaktion. Mehrmals angerufen bzw. persönlich vorgesprochen - kein Erfolg, immer nur vertröstet worden. Das ganze zieht sich jetzt schon 3 Monate hin und ca. 2500 € hängen in der Luft. Abgesehen vom ALG II fließen seit Dezember auch keine Fortbildungskosten (Fahrkosten zur Ausbildungsstätte / zur Berufsschule / Unterbringungskosten bei auswärtiger Berufsschule). Dazu muß ich sagen, das mein täglicher Weg zur Firma 100 km beträgt, die Berufsschule immer 2-wöchig im 360km entfernten Sachsen stattfindet. Meine Mitbewohnerin droht mir mit Wohnungskündigung, ich kann Mangels Masse nächste Woche nicht zum nächsten Schulblock fahren und vom Amt keine Reaktion. Wie würdet ihr verfahren /was wäre jetzt naheliegend?

Ich danke schonmal

Micha
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo micha911
Am besten heute noch zum Amt, alle Unterlagen mitnehmen und einen Scheck fordern. Akute Bedürftigkeit mit aktuellem Kontoauszug belegen.
In den Unterlagen beim Amt liegt auch das Protokoll des Hausbesuchs in dem das Nichtvorliegen einer Bedarfsgemeinschaft dokumentiert ist. Bei ordnungsgemäßer Aktenführung auch sofort greifbar.
Notfalls an den Dienststellenleiter wenden, ist der nicht da hat er einen Stellvertreter. Nicht abwimmeln lassen, Deine Umschulung ist gefährdet und es droht Wohnungslosigkeit.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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