freiberufliche Teilzeitstelle

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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mr.zimbo
Beiträge: 1
Registriert: 18.01.2007 17:41

freiberufliche Teilzeitstelle

Beitrag von mr.zimbo »

hallo,

habe folgendes Problem.
1.) Ich bin seit 1.7.2006 Hartz 4 Empfänger und bekomme mit dem Mietzuschuss 810€

2.) Ausserdem habe ich noch angegeben, dass ich noch selbstständig bin, hatte bis jetzt aber noch keine Einnahmen.

3.) Jetzt bekomme ich einen Auftrag auf freiberuflicher Basis, allerdings nur als Teilzeitjob wo ich ca. 1200€ verdiene.

4.) Eine Abmeldung bei der ARGE macht keinen Sinn da ich nach Abzug von KV ect. unter dem Hatz 4 Satz liegen würde, macht es Sinn diesen Job als Nebentätigkeit anzumelden.

5.) Laut meinen Recherchen gibt es folgende Beträge die nicht mit dem Arbeitlosengeld II angerechnet werden.
a) 20% kann man ohne Nachweis als Betriebsausgaben absetzten. Nur der Gewinn wird berechnet.
b) 100 Euro Freibetrag
c) 20% vom 100-800Euro
d) 10% über 800Euro
e) Freibeiträge für Fahrten 30km einfach , dahin zielt auch meine Frage??

Kann ich diese bei der ARGE geltend machen? (b-e), oder zählen in meinem Fall nur a)

Macht es Sinn das KFZ ins Betriebsvermögen zu bringen, oder nicht??
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