1 € Job und Bewerbungen schreiben
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
1 € Job und Bewerbungen schreiben
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage betreffend der Menge der "Bewerbungsnachweise" , ich mache derzeit einen 1 € Job, da ich momentan leider keinen Job habe , desweiteren habe ich auch keinen Führerschein und eine misserable Verkehrsanbindung , was sich aber spätestens im April ändert (wenn nichts Schiefgeht) , da ich in die nähe einer Bahn ziehe. Mich würde Interresieren wie viele Bewerbungen ich da schreiben muss, da steht zwar Hinten drauf in der Angegebenen Anzahl aber da steht keine Anzahl drauf sondern nur "Bewerbungsnachwiese" . Kann mir da vielleicht jemand einen Ratschlag geben? Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe mal eine Frage betreffend der Menge der "Bewerbungsnachweise" , ich mache derzeit einen 1 € Job, da ich momentan leider keinen Job habe , desweiteren habe ich auch keinen Führerschein und eine misserable Verkehrsanbindung , was sich aber spätestens im April ändert (wenn nichts Schiefgeht) , da ich in die nähe einer Bahn ziehe. Mich würde Interresieren wie viele Bewerbungen ich da schreiben muss, da steht zwar Hinten drauf in der Angegebenen Anzahl aber da steht keine Anzahl drauf sondern nur "Bewerbungsnachwiese" . Kann mir da vielleicht jemand einen Ratschlag geben? Vielen Dank schonmal.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Matze2811
Wenn Du keine Anzahl vorgegeben bekommen hast orientier Dich am besten an dem was für Bewerbungskosten bewilligt werden kann (auf Antrag, nicht automatisch!)
Das sind meines Wissens nach pro Bewerbung 5 € und für´s ganze Jahr nicht mehr als 260 €.
Kosten für Bewerbungen sind nämlich nicht im Regelsatz enthalten, heb´ alle Quittungen auf und lege sie dann deinem Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten bei, Formular dazu geben lassen, die gibt es nicht im Internet.
Gruss
Wenn Du keine Anzahl vorgegeben bekommen hast orientier Dich am besten an dem was für Bewerbungskosten bewilligt werden kann (auf Antrag, nicht automatisch!)
Das sind meines Wissens nach pro Bewerbung 5 € und für´s ganze Jahr nicht mehr als 260 €.
Kosten für Bewerbungen sind nämlich nicht im Regelsatz enthalten, heb´ alle Quittungen auf und lege sie dann deinem Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten bei, Formular dazu geben lassen, die gibt es nicht im Internet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Bewerbungskosten Antrag gibts im Internet, wird Dir nur nichts bringen weil ab Antragstellung dir das nur zu gute kommt. Bewerbungsnachweise Z.B Kopien der Bewerbungsschreiben, Antwort- oder Bestätigungsschreiben reicht aus.
Aber wie gesagt erst ab dem Tag wo Du Anrufst und es beantragst zählt das nicht VORHER!
Aber wie gesagt erst ab dem Tag wo Du Anrufst und es beantragst zählt das nicht VORHER!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wenn Du eine Eingliederungsvereinbarung gemacht hast und es besprochen hast, sicherlich. Dann rufe nur an und lasse dir die unterlagen zu kommen. Achte aber darauf das Du dann Bewerbungen nur ab Eingliederungsvereinbarung bekommst und sollte Dir einer sagen das es ab ANtragstellung ist, sage es wie hier was es in der Eingliederungsvereinbarung drin steht !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich habe Dir per Email was geschickt !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Jo alles klar , vielen Dank ! Habe da heute angerufen und nachgefragt und sie sagte:
- ich solle einfach alle Quittungen und Rechnungen aufheben und einreichen.
Desweiteren habe ich Sie gefragt ob Sie Stellenangebote für mich zur Verfügung hat und Sie meinte : Nein habe ich im moment nicht.....aber Sie sind ja gut Aufgehoben ( in dem 1 € Job ) , nunja unter Vermittelt stelle ich mir eigentlich was anderes vor
Mit freundlichem Gruß
- ich solle einfach alle Quittungen und Rechnungen aufheben und einreichen.
Desweiteren habe ich Sie gefragt ob Sie Stellenangebote für mich zur Verfügung hat und Sie meinte : Nein habe ich im moment nicht.....aber Sie sind ja gut Aufgehoben ( in dem 1 € Job ) , nunja unter Vermittelt stelle ich mir eigentlich was anderes vor
Mit freundlichem Gruß