Hallo! Ich habe eine 1- Raumwohnung von 38 Quadratmeter und mein Freund wohnt bei seiner Oma,hat dort aber kein eigenes Zimmer.Nun möchten mein Freund und ich zusammen ziehen,da aber meine 1- Raumwohnung nicht ausreicht für 2 Personen bräuchsten wir eine größere.Würde eine größere Wohnung und die Ausstattung für die Wohnung vom Amt getragen werden?Sollten wir uns eine passende Wohnung zuerst suchen oder erst einen Antrag auf ALG2 stellen und dort fragen,ob wir zusammen eine Wohnung bekommen?Vermittelt das Amt uns auch eine 2- Raumwohnung,da bei uns in der Stadt meist keine Arbeitslosen eine Wohnung vom Vermieter bekommen?Danke für eure Antworten.
LG
Umzug und ALG2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
gemeinsam größere Wohnung
Hallo Gast
Fragt erst beim Amt nach, wie ihr das regeln sollt
bevor ihr eine Wohnung anmietet.
Tip zur Wohnungssuche:
Versucht bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften
eine Wohnung zu bekommen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das die heutzutage
auch an unverheiratete und arbeitslose Paare vermieten.
Das Arbeitsamt vermittelt keine Wohnungen, da wendet Euch
an das Wohnungsamt eurer Stadt.
Viel Erfolg
Fragt erst beim Amt nach, wie ihr das regeln sollt
bevor ihr eine Wohnung anmietet.
Tip zur Wohnungssuche:
Versucht bei gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften
eine Wohnung zu bekommen.
Ich habe die Erfahrung gemacht, das die heutzutage
auch an unverheiratete und arbeitslose Paare vermieten.
Das Arbeitsamt vermittelt keine Wohnungen, da wendet Euch
an das Wohnungsamt eurer Stadt.
Viel Erfolg
Hallo Gast
Bei meinem Sohn und dessen Freundin war Anfang des Jahres
ein Wohnungswechsel geplant, hatten eine Wohnung gefunden in
die sie zusammen einziehen wollten.
Die Vermieterin hatte noch nicht fest zugesagt, aber wir haben
beim Amt unser Vorhaben schon mal angekündigt und gefragt,
auf was wir achten müssen.
Wir haben eine Wohnungsbeschreibung und Auflistung aller Kosten
vorgelegt und das Amt hat "grünes Licht" gegeben. Sogar die
Information, das bei 2 Erwachsenen, 1 Kind die Wohnung hätte sogar
noch größer sein dürfen gaben sie uns.
Leider hat die Vermieterin damals kurzfristig abgesagt, vermietet
das jetzt als Ferienwohnung.
Gruß
Bei meinem Sohn und dessen Freundin war Anfang des Jahres
ein Wohnungswechsel geplant, hatten eine Wohnung gefunden in
die sie zusammen einziehen wollten.
Die Vermieterin hatte noch nicht fest zugesagt, aber wir haben
beim Amt unser Vorhaben schon mal angekündigt und gefragt,
auf was wir achten müssen.
Wir haben eine Wohnungsbeschreibung und Auflistung aller Kosten
vorgelegt und das Amt hat "grünes Licht" gegeben. Sogar die
Information, das bei 2 Erwachsenen, 1 Kind die Wohnung hätte sogar
noch größer sein dürfen gaben sie uns.
Leider hat die Vermieterin damals kurzfristig abgesagt, vermietet
das jetzt als Ferienwohnung.
Gruß