Schöne Bescherung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Nancy
Beiträge: 6
Registriert: 15.12.2006 10:47

Schöne Bescherung

Beitrag von Nancy »

Hallo

Wen man denkt es geht Berg auf, Lehre begonnen am 1.09.2006 mit dreimonatiger Probezeit Gestern wurde mir zum 15.12.2006 gekündigt, ohne Angaben von Gründen.
Jetzt zur eigentlichen Frage, Wohnte vorher zusammen mit meinen Freund, habe Hartz 4 beantragt, wurde abgelehnt, da mein Freund zuviel Verdiente.Wäre es sinnvoll jetzt wieder zu meinen Eltern zu ziehen? Sind alle beide Hartz 4 Empfänger, dann würde ich doch Leistungen von der Arge Bekommen+Kindergeld.Ich wäre dann Angehörige der Bedarfsgemeinschaftund würde 80% der RL erhalten 276€+154€ Kindergeld, wäre das so richtig? Und wie wirkt sich das auf meine Eltern aus, bekommen die es dann von Ihrem Geld abgezogen?

Mit freundlichen Grüßen Nancy
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nancy
Tut mir leid das Du die Lehre nicht weitermachen kannst.
Wenn Du zurück in´s Elternhaus ziehst ändert sich am Bedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nichts. Deine Eltern bekommen nichts abgezogen. Kindergeld wird aber als Einkommen angerechnet, gibt es nicht zusätzlich.
Drück´ Dir die Daumen das Du schnell eine andere Lehrstelle findest, manchmal stellen Betriebe noch jemanden ein und Du hast Glück.
Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Nancy
Beiträge: 6
Registriert: 15.12.2006 10:47

Beitrag von Nancy »

Hallo Melinde

Danke für deine Rasche Antwort. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet toll.
Bekomme ich dann 80% der RL 276€ ?
Oder sollte ich doch bei meinem Freund bleiben und eine Wohngemeinschaft Bilden?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nancy
Ja, die 276 sind richtig.
Das mit Wohngemeinschaft beim Freund wird nicht gehen wenn ihr als eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet bleibt die Anrechnung seines Einkommens bestehen. Du hast doch schon eine Ablehnung bekommen beim Zusammenleben mit dem Freund und es wird sicher nicht so einfach hingenommen wenn aus dem Zusammenleben jetzt plötzlich nur eine Wohngemeinschaft wird.
Gibt sicher Ärger weil angenommen wird Du machst falsche Angaben.
Überleg´ es Dir gut und denk an die Probleme die sich ergeben können.
Gruss
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Nancy
Beiträge: 6
Registriert: 15.12.2006 10:47

Beitrag von Nancy »

Hallo Melinde

Ja gut, aber kann ich einfach wieder zu meinen Eltern ziehen? Bin im Moment noch bei meinem Freund gemeldet.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wo Du hinziehen willst, dass ist allein deine Endscheidung. Wirst nur keine Hilfe der ARGE erwarten können
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Nancy
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Beitrag von Nancy »

Hallo DjTermi


Wo Du hinziehen willst, dass ist allein deine Endscheidung. Wirst nur keine Hilfe der ARGE erwarten können
Wie soll ich das verstehen? Beim Umzug oder wie oder was?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Genau, es werden dir keine Umzugskosten erstattet
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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