Berechnung zu berücksichtigendes Einkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Berechnung zu berücksichtigendes Einkommen

Beitrag von JoeB »

Hallo Leute, ich hab nun auch endlich den Bescheid über die Bewilligung von Leistungen bekommen. In der Berechnung wurden die Kinder rausgenommen, da sie in Ausbildung sind und Sparbücher haben. Soweit so schlecht. Was ich nun aber icht verstehe ist: warum werden die Einkommen der Kinder beim zu berücksichtigenden Gesamteinkommen sehrwohl dazugerechnet ??? Ist das überhaupt rechtens ? Im Bescheid steht ausdrücklich: X und Y haben einzusetzendes Vermögen und wurden somit aus der Berechnung herausgenommen. In der Einkommensberechnung sind sie aber mitgerechnet... Was stimmt denn nun ? Oder ist beides richtig ?
Ich bekomme als Antragsteller zur Sicherung des Lebensunterhaltes 311 €, meine Frau auch, ich dachte der Antragsteller bekommt 345 €, oder gilt das nur für Alleinstehende ?
Danke im Voraus für Eure Antworten
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

345 gilt für alleinstehende, 311 für Paare.
Antworten