wir (2personen) haben vor nach berlin umzuziehen (arbeitsbedingt), und möchten gerne wissen,im falle das man evtl wieder arbeitslos wird bis zu wieviel m² groß eine wohnung sein darf ohne das man extra wieder ausziehen muß in eine kleinere wohnung.
danke für eure antworten.
mfg
zulässige m² für 2 personen in BERLIN
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- sandhopser
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- Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
2 Zimme max. 60 qm Höchstwerte Nettokaltmiete bis 1949= 267,00 Euro
Höchstwerte Nettokaltmiete ab 1950= 270,00 Euro
Höchstwerte Nettokaltmiete ab 1950= 270,00 Euro
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- sandhopser
- Beiträge: 58
- Registriert: 09.08.2006 15:09
- Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
woher weißt du das wenn man fragen darf??
also hier in rostock wo wir zzt wohnen darf man bis max kaltmiete 280 euro haben,die wohnungsgröße ist dabei unrelevant. LAUT AA ROSTOCK.
mfg
DIES IST AUS EINEM ANDEREN FORUM:
@armersack
Zitat:
Zitat von Kristin B
Die Wohnungsgrößen sind im Regelfall nicht eingeschränkt, allerdings hinsichtlich Nebenkosten/Heizkosten auf 60 m² begrenzt.
in Berlin gibt es dafür eine Pauschale...
Kosten der Unterkunft in Berlin:
Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
also hier in rostock wo wir zzt wohnen darf man bis max kaltmiete 280 euro haben,die wohnungsgröße ist dabei unrelevant. LAUT AA ROSTOCK.
mfg
DIES IST AUS EINEM ANDEREN FORUM:
@armersack
Zitat:
Zitat von Kristin B
Die Wohnungsgrößen sind im Regelfall nicht eingeschränkt, allerdings hinsichtlich Nebenkosten/Heizkosten auf 60 m² begrenzt.
in Berlin gibt es dafür eine Pauschale...
Kosten der Unterkunft in Berlin:
Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Richtig Ralf, aber ich habe eine Word datei mit allen *g
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

waaaaaa







Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
